Termine und Fristen im Energie- und Umweltbereich
Für viele Unternehmen bedeuten die hohen Strompreise in Deutschland eine große Belastung. Gemindert wird sie durch Ausgleichsregelungen, doch damit die greifen, müssen für unterschiedlichste Meldungen Fristen eingehalten werden. Ähnliches gilt für weitere Termine aus dem Umwelt- und Energiebereich, die Sie trotz der Krise nicht versäumen sollten.
Das Problem: In Corona-Zeiten stehen vielfach Mitarbeiter nicht mehr zur Verfügung; oder Prüfer dürfen das Betriebsgelände nicht mehr betreten. Wichtig daher: Nehmen Sie die Termine wahr – selbst dann, wenn die Meldung nicht vollständig ist oder Schätzungen enthält.
Besonders gravierend können die Auswirkungen des Ausfalls der Vergütung oder Befreiung bestimmter Steuer-, Ausgleichs- oder Fördergelder sein. Hiervon hängt in vielen Fällen - auch ohne die zusätzliche Belastung durch die Corona-Krise - das Überleben vieler Unternehmen ab. Zu diesen Zahlungen gehören neben den steuerlichen Abgaben auch die EEG-Umlage oder die Zahlung von Fördergeldern (bspw. KWK-Förderung). Wir schätzen, dass sich diese Zahlungen insgesamt auf mehr als mehr als 30 Milliarden Euro belaufen.
Der DIHK ist mit der Politik im Gespräch, um Erleichterungen zu erreichen. Immerhin ist die Versorgung mit Strom, Gas und Heizöl gesichert; darüber müssen Sie sich nicht den Kopf zerbrechen.
Welche Termine im Detail zu beachten sind, welche Konsequenzen andernfalls drohen, und ob die Behörden eventuelle Sonderregelungen treffen, haben wir hier für Sie zusammengestellt:
- Wann muss die Jahresabrechnung für die KWKG-Förderung abgegeben werden; wann muss die Mengenmitteilung nach ElektroG erfolgen?
Hier gibt es Antragsfristen mit fixem Datum aus dem Umwelt- und Energiebereich.- Emissionsjahresberichte, Förderprojekte, Sachverständigenprüfungen und mehr: Welche Umwelt- und Energietermine müssen die Unternehmen individuell im Auge behalten?
Individuelle Fristen Umwelt- und Energiebereich im Überblick