Prüfungsinfo Mediengestalter/-in Bild und Ton

Seit dem 28. Februar 2020 gilt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“.

Struktur der Berufsausbildung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung von Wahlqualifikationen dar.
Die Berufsausbildung gliedert sich in:
  1. wahlqualifikationsübergreifende berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten,
  2. berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
    • in einer ersten Wahlqualifikation, die zwanzig Wochen dauern soll,
    • in einer zweiten Wahlqualifikation, die zwölf Wochen dauern soll, sowie
  3. wahlqualifikationsübergreifende, integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten

Prüfungsformen

Verordnung und Ausbildungsverträge

Aufgrund der Einführung von Wahlqualifikationen in die Ausbildungsstruktur des/der neugeordneten Mediengestalters/Mediengestalterin Bild und Ton wird die IHK für Rheinhessen über einen Ergänzungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 522 KB) die beiden gewählten Wahlqualifikationen festhalten.

Abschlussprüfungs-Online-System (APROS)

Die Beantragung des Konzeptes für das Prüfungsstück I erfolgt papierlos über das Online-System "APROS". Hierzu erhalten die Prüflinge im Januar/Februar ihre Zugangsdaten.

Redaktionelle Vorgaben

  • Vom 21.02.2024 (Öffnung des Portals) bis zum 29.03.2024 (nicht wie in den redaktionellen Vorgaben der PAL angegeben) können Sie in APrOS Ihren "Projektantrag" hochladen. Der Antrag beinhaltet die Bearbeitung von PDF-Dateien (siehe unten "Informationen für Auszubildende”).
  • Wir möchten Sie ausdrücklich darauf hinweisen, dass diese Dateien nicht verändert oder mit einem Schutz versehen werden dürfen, da ansonsten eine Bearbeitung durch den Prüfungsausschuss nicht möglich ist. Bitte nutzen Sie ausschließlich die Freeware Software "Adobe - Acrobat Reader" für die Bearbeitung der Dateien. Downloadinformationen finden Sie im Hilfetext des Online-Portals.
  • Sollten Sie mit einem Mac arbeiten, überprüfen Sie bitte vor dem Hochladen, ob die Dateien kompatibel sind und mit einem Windows-PC eingesehen werden können.
  • Ab dem 16.04.2024 sollten Sie täglich Ihr E-Mail-Postfach überprüfen, denn Sie erhalten eine Mitteilung, ob Ihr Antrag genehmigt oder nicht genehmigt wurde.
  • Bei der Bearbeitung der betrieblichen Produktion sind unbedingt die Formatvorgaben zu beachten. Beachten Sie bei der Planung Ihres Prüfungsstückes selbstverständlich die gesetzlichen Arbeitszeitbestimmungen.
  • Als Hilfestellung für ihr Prüfungsstück haben wir Ihnen eine Checkliste (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 202 KB)zusammengestellt
  • Der Ausbildungsbetrieb stellt durch entsprechende Aufsicht sicher, dass der Prüfungsteilnehmer den vorgegebenen Zeitraum einhält und das Prüfungsstück eigenständig und nur mit den angegebenen Hilfen anfertigt. Dies bestätigen beide in dem separaten Formular "Eidesstattliche Erklärung" zwingend bei Abgabe Ihrer Dokumentation. Des weiteren ist Ihr genehmigter Konzeptantrag als Kopie Ihrer Dokumentation beizulegen.
  • Alle weiteren Prüfungstermine erhalten Sie mit Ihrer Prüfungseinladung.