Mediengestalter/-in Bild und Ton
Seit dem 28. Februar 2020 gilt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Mediengestalter/-in Bild und Ton“.
Arbeitsgebiete
Mediengestalter/innen Bild und Ton sind qualifiziert für die elektronische Produktion und Gestaltung von Bild- und Tonmedien, zum Beispiel Nachrichten- und Magazinbeiträge, Dokumentationen, Hörspiele, Werbespots, Lehrfilme, Musikvideos sowie Multimediaprodukte.
Branchen/Betriebe
Mediengestalter/innen für Bild und Ton arbeiten in Betrieben des öffentlich-rechtlichen und privaten Fernsehens, Produktionsfirmen und Multimediaagenturen.
Berufliche Fähigkeiten
- beraten Programmmitarbeiter bei der Gestaltung und Planung von Produkten und bereiten sie vor,
- wählen die notwendigen Geräte aus und nehmen sie in Betrieb
- sichten und Prüfen Aufzeichnungen, beschaffen Bild- und Tonmaterial aus Archiven und führen Format und Normwandlungen durch
- machen Tonaufnahmen, bearbeiten, mischen und schneiden Sprache und Musik
- nehmen selbständig oder gemeinsam mit Kameraleuten Bild und Ton auf
- bearbeiten Bild- und Tonaufzeichnungen am Schnittplatz
- führen Bildmischung in Zusammenarbeit mit Regie und Kamera auch unter Live-Bedingungen durch.
Inhalte der Berufsausbildung
- Berufsbildung
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz
- Arbeitssicherheit, Umweltschutz und rationelle Energieverwendung
- Planen von Arbeitsabläufen, Zusammenarbeit im Produktionsteam
- Einrichten und Prüfen von Geräten und Anlagen
- Herstellen von Bild und Tonaufnahmen,
- Aufbereiten und Prüfen von Bild und Tonmaterial
- Bearbeiten von Bild und Tonaufnahmen
- Durchführen der Bildmischung
- Wiedergeben der AV- Produkte
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt 3 Jahre.
Berufsschule
Ausbildungsverordnung
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung in der Fassung vom 28. Februar 2020.