Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung findet in vier Prüfungsbereichen statt. Neben dem Bereich „Realisieren eines Bild- und Tonproduktes“ werden auch die „Wahlqualifikationen“ als separater Prüfungsbereich im praktischen Teil festgehalten. Prüfungsbereiche „ Bild und Tonproduktion“ sowie „Wirtschafts- und Sozialkunde“ werden in schriftlicher Form geprüft.
Prüfungsbereiche
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Prüfungsform und Dauer
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Gewichtung
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Realisieren eines Bild- und Tonproduktes
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Prüfungsstück
Bild- und Tonprodukt
Praxisbezogene Unterlagen (Dokumentation) 24 Stunden
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30% vom Gesamtergebnis
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Wahlqualifikationen
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Arbeitsprobe
50 min
inkl. 10 min situatives Fachgespräch
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30% vom Gesamtergebnis
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Bild- und Tonproduktion
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schriftliche Prüfung
210 Minuten
Antwort-Wahl-Aufgaben und offene Aufgabenstellungen
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30% vom Gesamtergebnis
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Wirtschafts- und Sozialkunde
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schriftliche Prüfung
60 min
Antwort-Wahl-Aufgaben und offene Aufgabenstellungen
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10% vom Gesamtergebnis
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Realisieren eines Bild-und Tonproduktes
- Der Prüfling hat als Prüfungsstück ein Bild-und Tonprodukt zu erstellen und den Ablauf mit praxisüblichen Unterlagen zu dokumentieren. Für das Bild-und Tonprodukt erhält er vom Prüfungsausschuss eine redaktionelle Vorgabe. Die Länge des Bild-und Tonproduktes muss zwischen zwei und fünf Minuten liegen.
- Für das Bild-und Tonprodukt hat der Prüfling, bevor er mit dessen Erstellung beginnt, ein Realisierungskonzept mit Aufwands-und Arbeitsplanung auszuarbeiten. Das Realisierungskonzept hat er in Form eines Projektantrages dem Prüfungsausschuss zur Genehmigung vorzulegen, und zwar spätestens sechs Wochen nachdem er die redaktionelle Vorgabe für das Bild-und Tonprodukt erhalten hat.
- Für die Erstellung des Bild-und Tonproduktes inklusive der Dokumentation hat der Prüfling 24 Stunden Zeit. Das Bild-und Tonprodukt muss er spätestens sechs Wochen nach Genehmigung des Projektantrags erstellt haben.