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Sie wollen Gefahrgutfahrer werden? Dafür müssen Sie sich schulen und prüfen lassen. Denn Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gemäß 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Card sein. Hier erhalten Sie weitere Informationen.
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) dürfen nur speziell geschulte und geprüfte Personen als Gefahrgutbeauftragte in den Unternehmen bestellt werden. Lesen Sie weitere Informationen.