Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern

Alles Wissenswerte rund um die Schulung und Prüfung zum Gefahrgutfahrer.

Gefahrgutfahrer

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter auf der Straße transportieren, müssen gemäß 8.2 ADR grundsätzlich im Besitz einer ADR-Bescheinigung sein.
Die ADR-Bescheinigung wird von der IHK für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt, sofern der Fahrer an einer anerkannten Schulung teilgenommen und eine Prüfung bestanden hat.

Basis- und Aufbaukurse

Die Schulungen sind nach folgendem System gegliedert:

Basiskurs für Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern, die im Stück- oder Schüttguttransport eingesetzt werden,
  • Fahrzeugen, die gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum drei Kubikmetern nicht übersteigt oder in Aufsetztanks mit einem Fassungsraum bis zu einem Kubikmeter transportieren,
  • Batterie-Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum bis zu einem Kubikmeter.

Aufbaukurs Tank für Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in Tankcontainern, ortsbeweglichen Tanks oder MEGC deren Einzelfassungsraum drei Kubikmeter übersteigt, transportiert werden,
  • Fahrzeugen, mit denen gefährliche Güter in festverbundenen Tanks oder Aufsetztanks mit einem Fassungsraum von mehr als einem Kubikmeter, transportiert werden,
  • Batterie-Fahrzeugen mit gefährlichen Gütern mit einem Gesamtfassungsraum von mehr als einem Kubikmeter.
(Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs)

Aufbaukurs Klasse 1 für Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen, mit denen - unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht - Stoffe und Gegenstände der Klasse 1 transportiert werden.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs.

Aufbaukurs Klasse 7 für Fahrzeugführer von

  • Fahrzeugen, mit denen- unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht (sofern S12 nicht anwendbar ist) - Stoffe der Klasse 7 transportiert werden.
Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme am Basiskurs.
Jeweils vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der ADR-Bescheinigung ist der Besuch einer Auffrischungsschulung mit anschließender Prüfung erforderlich.

Geplante Schulungstermine

BK = Basiskurs / Tank = Aufbaukurs Tank / AK1 = Aufbaukurs Klasse 1 / AK7 = Aufbaukurs Klasse 7 / AF = Auffrischungsschulung
Veranstalter Termin BK Tank AK1 AK7 AF
Giegrich 5./11./12.10.2024 X
BVB 14.10. – 16.10.2024 X
BVB 16.10. – 17.10.2024 X
Giegrich 18.10.2024 X
BVB 18.10. – 19.10.2024 X
BVB 21.10. – 23.10.2024 X
BVB 23.10. – 24.10.2024 X
Giegrich 25.10.2025 X
Giegrich 25.10. – 26.10.2024 X
BVB 8.11. – 9.11.2024 X
DEKRA 11.11. – 13.11.2024 X
DEKRA 13.11. – 14.11.2024 X
DEKRA 15.11. – 16.11.2024 X
BVB 25.11. – 27.11.2024 X
BVB 27.11. – 28.11.2024 X
BVB 29.11.2024 X
BVB 6.12. – 7.12.2024 X
Giegrich 6.12. – 7.12.2024 X
BVB 16.12. – 18.12.2024 X
BVB 18.12. – 19.12.2024 X
BVB 20.12.2024 X
BVB 20.12. – 21.12.2024 X
Weitere Termine folgen.

Veranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen

AWZ - Aus- und Weiterbildung Zentrum Rhein-Neckar GmbH
Rosenstr. 68, 68535 Edingen-Neckarhausen
Ansprechpartner: Herr Sandro Fillbrunn
Telefon 0621 49 601-600
Fax 0621 49 601-4600
E-Mail info@awz-rn.de
Webseite www.awz-rn.de
Berufskraftfahrerakademie
LKW- und Busfahrschule
Frank Schuster
In der Bette 1, 69256 Mauer
Ansprechpartner: Frau Schüle
Telefon 06226 / 2175
E-Mail fahrschule-schuster@t-online.de
Webseite www.fahrschule-schuster.de
BVB – Bildungswerk des Verkehrsgewerbes Baden GmbH
Marie-Curie-Str. 18, 68219 Mannheim
Ansprechpartner: Frau Sabine Chochol
Telefon 0621 / 87 55 49-20
E-Mail mannheim@bvbgmbh.de
Webseite www.svg-bvb.de
Dekra Akademie GmbH
Weinheimer Str. 62, 68309 Mannheim
Ansprechpartner: Frau Svetlana Kotenko
Telefon: 06 21 80 26 514
Fax 0621 80 26 550
E-Mail svetlana.kotenko@dekra.com
Webseite www.dekra-akademie.de
Ferrenberg Verkehrsakademie GmbH
Hauptstr. 141, 68259 Mannheim
Ansprechpartner: Herr Felix Ferrenberg
Telefon 0621 7 99 20 99
E-Mail info@ferrenberg.com
Webseite www.ferrenberg.com
GSG Gefahrgut-Service-Giegrich GbR
Schillerstr. 3, 69514 Laudenbach
Ansprechpartner: Herr Karl Giegrich
Tel. 06201 - 75500, 0171 - 771 8526
E-Mail info@gsg-gefahrgut.de
Webseite www.gsg-gefahrgut.de

Anerkennung und Überwachung von Schulungen für Gefahrgutfahrer

Schulungsveranstalter, die Schulungen für Gefahrgutfahrer durchführen möchten, müssen eine Anerkennung durch die örtlich zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) haben.
Die IHK ist zuständig für die Anerkennung der Schulungsveranstalter und die Überwachung der Fahrzeugführerschulung nach Kapitel 8.2 ADR (Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter) in Verbindung mit § 14 Absatz 3 der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
Die Schulungsveranstalter müssen ihre Schulungen an den bundeseinheitlichen verbindlichen Kursplänen ausrichten. Die ordnungsgemäße Durchführung der anerkannten Schulungen wird von der IHK überwacht. Zudem wird die fachliche Eignung der einzusetzenden Lehrkräfte beurteilt.
Seit dem Jahr 2006 setzen die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg ein Fachgremium aus IHK-Mitarbeitern zur Beurteilung angehender neuer Gefahrgutlehrkräfte ein.
Dieses Fachgremium hat die Aufgabe, die fachliche Eignung dieser Lehrkräfte im Rahmen eines Beurteilungsgespräches zu prüfen.
Bitte wenden Sie sich zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs an unseren Ansprechpartner, damit wir Ihre Fragen zum weiteren Anerkennungsverfahren, wie die Erfüllung der sachlichen und personellen Voraussetzungen sowie die Umsetzung der Kursvorgaben im Vorfeld Ihrer Antragseinreichung hinreichend beantworten können. Den Antrag bekommen Sie nach unserem Beratungsgespräch zugesandt.