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Aufgrund der EU-Dienstleistungsfreiheit greifen immer mehr Unternehmen für die Abwicklung von Werkverträgen auf den Einsatz von ausländischen Subunternehmern zurück. Dabei müssen Sie viele Vorschriften beachten.
Gewerbetreibende, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, müssen bei ihrer Geschäftsbezeichnung und ihren Geschäftsbriefen die rechtlichen Vorgaben beachten. Erfahren Sie mehr!
Informationen über Voraussetzungen und Formalien, auch für ausländische Unternehmen.
Wenn Ausländer sich in Deutschland niederlassen oder hier Dienste anbieten möchten, sind je nach Herkunftsland besondere Regeln zu beachten.
Die IHK überprüft auf Antrag, ob ei einem gewerblichen Einsatz von THW oder Bundeswehr ein Wettbewerbsverhältnis zu IHK-Mitgliedsunternehmen besteht.
Wir beantworten Ihnen wichtige Fragen rund um die Gewerbeanmeldung und die gewerberechtlichen Vorschriften.