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Das elektronische System Proof of Union Status (PoUS) ist in Betrieb. Es ersetzt die papiergestützte Ausstellung von T2L-Dokumenten. Eine Übergangsfrist gilt bis zum 15. August 2025. Erfahren Sie mehr!
Das Hauptzollamts Karlsruhe und die zugehörigen Dienststellen haben die Öffnungszeiten erweitert. Erfahren Sie mehr!
Leere (Mehrweg-)Verpackungen können vereinfacht zur Zollabfertigung angemeldet werden. Erfahren Sie mehr!
Zum Jahreswechsel gibt es wieder zahlreiche Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht, die Unternehmen im Auslandsgeschäft beachten müssen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengestellt. Erfahren Sie mehr!
Das Merkblattblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen, Ausgabe 2024, wurde veröffentlicht. Es ist auf der Website des Zolls verfügbar und seit dem 1. Januar 2024 anzuwenden.
Für Exporte in das Vereinigte Königreich ist eine EORI-Nummer (Economic Operator Identification and Registration) erforderlich. Erfahren Sie mehr!
Kleinsendungen unter 1.000 Euro können ohne die elektronische Anmeldung über ATLAS abgewickelt werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Ausfuhren aus nicht deutschen Zollgrenzstellen. Wie erfolgt der steuerliche Nachweis gegenüber dem Finanzamt? Lesen Sie mehr!
Die General-Zolldirektion ist die zuständige Stelle für Auskünfte zur EORI-Nummer und Zolltarifnummern. Erfahren Sie mehr!