Sie befinden sich hier
Restaurants, Bistros, Cafés und Händler, die To-Go-Getränke und Take-Away-Essen anbieten, müssen seit 1. Januar 2023 ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anbieten. Diese Pflicht gilt auch für Lieferdienste.
Die SCIP-Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verpflichtet Unternehmen gemäß EU-Abfallrahmenrichtlinie (mit Bezug auf Artikel 33 REACH-Verordnung) Daten digital einzugeben. Mehr erfahren!
Die Gewerbeabfallverordnung schreibt vor, dass gewerbliche Siedlungsabfälle und bestimmte Bau- und Abbruchabfälle getrennt gesammelt und vorrangig der Vorbereitung zur Wiederverwendung und dem Recycling zugeführt werden. Nicht getrennt gehaltene Abfallgemische müssen vorbehandelt oder aufbereitet werden. Mehr erfahren.
Unternehmen, die als Hersteller oder Importeure Batterien in Deutschland erstmals in Verkehr bringen, müssen dies vor Markteintritt beim Umweltbundesamt anzeigen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz beschäftigt sich mit Anzeige- und Erlaubnispflichten für Abfalltransporteure. Welche das sind und ob Sie mit Ihrem Unternehmen davon betroffen sind erfahren Sie hier.
Das Abfallnachweisverfahren darf nur noch in elektronischer Form durchgeführt werden. Und seit Anfang des Jahres ist die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur zwingend vorgeschrieben.
Das Elektrogesetz wurde erneut novelliert und gilt seit 2022. Das neue ElektroG3 hat erhebliche Auswirkungen auf Marktplatzbetreiber und Händler.