Förderung von Coachingmaßnahmen
Kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg können im Rahmen der aktuellen Förderperiode des Europäischen Sozialfonds Zuschüsse für Coachingmaßnahmen durch einen externen Experten erhalten.
Was wird gefördert
Gefördert wird Coaching u. a. in folgenden Bereichen:
- Innovationsvorhaben und Umstrukturierungen bzw. Veränderungsprozesse
- klimafreundliche Geschäftstätigkeit und klimafreundliche Technologien (u. a. Elektromobilität, erneuerbare Energien/Energieeffizienz, Leichtbau/Ressourcen- und Materialeffizienz)
Voraussetzung
Voraussetzung ist, dass die Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte haben und der Vorjahresumsatz höchstens 50 Millionen Euro beträgt.
Wie wird gefördert
Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der für das Coaching anfallenden Kosten, maximal jedoch 400 Euro pro Personentag à acht Stunden. Die Einzelheiten des Förderprogramms und die Antragsformulare finden Sie auf der Webseite des Europäischen Sozialfonds.
Links
- Innovationsgutscheine (Nr. 940190)