go-inno – Beratungsgutscheine des Bundes

Mit den go-inno-Beratungsgutscheinen unterstützt das BMWi Betriebe bei der Inanspruchnahme externer Beratung durch autorisierte Beratungsunternehmen.

BMWK-Innovationsgutschein

Innovationsfähigkeit ist ein entscheidender Wettbewerbsfaktor. Gerade für kleine Unternehmen ist jedoch das mit Neuentwicklungen verbundene technische und finanzielle Risiko oft sehr hoch. Häufig fehlt es an aktuellem Wissen zu Methoden und Instrumenten, um intern Produkt- und Verfahrensinnovationen erfolgreich zu managen.
Genau hier hilft der Innovationsgutschein zur Förderung von Innovationsmanagement in kleinen Unternehmen. Gefördert werden externe Management- und Beratungsleistungen zur Vorbereitung und Durchführung von Produkt- und technischen Verfahrensinnovationen in Unternehmen mit technologischem Potenzial.

go-inno-Richtlinie

  • Bis zu 50 Prozent der Ausgaben für eine externe Beratung können von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit innovativen Ideen durch sogenannte “Innovationsgutscheine” gedeckt werden.
  • "Das Modul "Projektmanagement“ ist entfallen.
  • In das Modul “Realisierungskonzept” wurden als zuwendungsfähige Beratungsleistungen neu aufgenommen: Kreativworkshops (im Umfang von bis zu zwei Beratertagen) und die Befähigung des beratenen Unternehmens zum Aus- und Aufbau eines Innovationsmanagements (im Umfang von bis zu fünf Beratertagen).
  • Das Beratungsunternehmen muss Angaben des beratenen Unternehmens überprüfen.
  • Geschäftsbeziehungen müssen bis sechs Monate nach Beratungsende angezeigt werden.
  • Die Fördermittel werden auf max. 350.000 Euro pro Beratungsunternehmen und Kalenderjahr begrenzt.
  • Die beratenen Unternehmen und Beratungsunternehmen dürfen keine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten sein.
  • Die Beratungsunternehmen müssen eine feste personelle Mindestgröße von drei festangestellten Beratern (drei Vollzeitäquivalente) aufweisen.
  • Die Autorisierung gilt nun grundsätzlich nur für 24 Monate und kann auf Antrag jeweils für 24 Monate verlängert werden.
  • Für eine Verlängerung der Autorisierung sind der Bewilligungsbehörde eine Liste über die aktuellen Berater, aktuelle Nachweise über seit der letzten Autorisierung neueingestellte Berater einschließlich Beraterqualifikationen und Referenzen dieser Personen mitzuteilen. Außerdem muss innerhalb der letzten 12 Monate mindestens eine Beratung im Förderprogramm go-inno abgeschlossen worden sein.

Woher bekommt man weitere Informationen und Unterstützung?

Für Fragen zum Förderprogramm stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung. Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie und Details zur Antragsstellung finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.