Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)
Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) den Fokus der Innovationsförderung auf nicht-technische Innovationen mit Marktnähe.
Wer wird gefördert?
Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und höchstens 50 Millionen Euro Umsatz bzw. Bilanzsumme, inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen. In einigen Projektformen zudem Forschungseinrichtungen, die mit den Unternehmen kooperieren.
Was wird gefördert?
Mit dem Programm fördert das BMWK die Realisierung vielversprechender nicht-technischer Innovationen von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die Innovationsprojekte und Netzwerke müssen nicht zwingend eine neue Technologie als wichtige Komponente haben, das Hauptaugenmerk liegt vielmehr auf der Neuheit von bzw. der Problemlösung(en). Das Programm konzentriert sich auf die Entwicklung zukunftsweisender Geschäftsmodelle, Konzepte und Lösungen.
Die Auswahl der Förderprojekte erfolgt durch thematische Ausschreibungen, sog. “Calls” bzw. “Förderaufrufe”, zu denen im wettbewerblichem Verfahren Projektideen eingereicht werden.
Bisherige Aufrufe:
- Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für ökologische Innovationen
- Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für besseres Lernen und Arbeiten
- Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für bessere Gesundheit und Pflege
Der nächste Aufruf wird voraussichtlich Ende 2024 starten und Geschäftsmodelle und Pionierlösungen für die bessere Nutzung von Daten und Künstlicher Intelligenz (KI) in den Fokus nehmen. Dazu gehören unter anderem neue Ansätze um Daten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung oder Kultur nutzbarer zu machen, innovative Konzepte für Datasharing oder –pooling, Verbesserung oder Schaffung von verantwortungsvollen Daten- und KI-Ökosystemen, neue Anwendungen und Nutzungsmöglichkeiten für KI (z. B. für neue Services, inkl. „AI for good“), neue Fachkräfte-, Schulungs- und Informationsangebote zu KI oder Datennutzung, neue Lösungen für Herausforderungen im KI-Kontext sowie zukunftsweisende Anwendungen und Konzepte zur besseren Datennutzung, u. a. im Zusammenhang mit KI.
Wie wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:
- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.
- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.
Wie sind die Konditionen?
Bei kleineren Projekten liegt die Förderhöhe bei bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal 70.000 Euro, bei größeren Projekten bei bis zu 55 Prozent von maximal 300.000 Euro.
Bei Innovationsnetzwerken werden die degressiv gestaffelten Beiträge zum Netzwerkmanagement anteilig mit anfänglich bis zu 90 Prozent erstattet, später mit bis zu 80 Prozent.
Wo findet man die Antragsformulare und weitere Informationen?
Für Fragen zum Förderprogramm IGP stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl geeigneter Förderprogramme und bei der Antragstellung.