Geprüfte Industriemeister Elektrotechnik
Alle relevanten Hinweise zur angestrebten Fortbildungsprüfung und deren Zulassungsvoraussetzungen finden Sie hier.
Vorbereitung auf die Prüfung
- Sie können sich auch mit unserem Webinar “Geprüfte Industriemeister Elektrotechnik” auf die Prüfung vorbereiten.
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Zielgruppe
Facharbeiter aus der Elektrotechnikbranche, die bereits über Berufserfahrung verfügen.
Ziel der Prüfung
Geprüfte Industriemeister, Fachrichtung Elektrotechnik sind qualifiziert, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Betriebserhaltung Produktion", "Betriebserhaltung Infrastruktur" sowie "Fertigung und Montage" handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen. Sie sind befähigt und befugt, Aufgaben der betrieblichen Aus- und Weiterbildung wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Elektrotechnikberufen zugeordnet werden kann, oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach mindestens sechs Monate Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer Folgendes nachweist:
- das Ablegen der Prüfung des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin, Fachrichtung Elektrotechnik haben.
Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Die Aneignung dieser Qualifikationen soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" erfolgen. Der Nachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zulassungsantrag zur Prüfung
Sie möchten einen Zulassungsantrag zur Prüfung stellen? Dann sind Sie hier richtig. Falls Sie noch keine Zugangsdaten haben, müssen Sie sich zuerst registrieren. Nach der Registrierung können Sie einen Zulassungsantrag stellen.
Gliederung und Durchführung der Prüfung
Die Qualifikation umfasst
- Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Handlungsspezifische Qualifikationen.
Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten.
Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich "Technik":
- Infrastruktursysteme und Betriebstechnik, oder
- Automatisierungs- und Informationstechnik
- Handlungsbereich "Organisation":
- Betriebliches Kostenwesen
- Planungs- Steuerungs- und Kommunikationssysteme
- Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutz
- Handlungsbereich "Führung und Personal":
- Personalführung
- Personalentwicklung
- Qualitätsmanagement.
Anmeldung
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Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 30. Januar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 30. Juli des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 30. Juli des Prüfungsjahres
Links und Downloads
- IHK-Online-Portal für Prüfungsteilnehmer (Nr. 5925798)
- FAQ Anmeldung/Zulassung zur Prüfung (Nr. 5925870)
- Prüfungstermine und weitere Informationen zur Prüfung "Industriemeister Elektrotechnik" (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-pruefungen/industriemeister-elektrotechnik)
- Verordnung über die Prüfung "Geprüfte Industriemeister Elektrotechnik" (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/elekmeistprv_2004/ElekMeistPrV_2004.pdf)
- Gebühren und Entgelte (Nr. 3161430)