Geprüfte Industriemeister Chemie
Hier haben wir für Sie die Zulassungsvoraussetzungen und Inhalte der Industriemeisterprüfung Chemie zusammengefasst.
Vorbereitung auf die Prüfung
- Sie können sich auch mit unserem Lehrgang "Geprüfte Industriemeister Chemie" auf die Prüfung vorbereiten.
- Finden Sie weitere Anbieter zur beruflichen Weiterbildung.
Zielgruppe
Fachkräfte aus der chemischen Industrie
Ziel der Prüfung
Als Prüfungsteilnehmer sollen Sie in der Prüfung die Qualifikation zum Industriemeister Chemie nachweisen können und damit befähigt sein
- in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen und
- sich auf verändernde Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Zulassungsvoraussetzungen
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen" ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, der den Chemieberufen zugeordnet werden kann oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
- das Ablegen des Prüfungsteils "Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen", das nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- in den in Absatz 1 Nr. 1 bis 3 genannten Fällen zu den dort genannten Praxiszeiten mindestens ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Berufspraxis gemäß den Absätzen 1 und 2 soll wesentliche Bezüge zu den Aufgaben eines Geprüften Industriemeisters/einer Geprüften Industriemeisterin - Fachrichtung Chemie gemäß § 1 Abs. 3 haben.
Abweichend von den in Absätzen 1 und 2 Nr. 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, berufspraktische Qualifikationen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Der Erwerb der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung ist durch eine erfolgreich abgelegte Prüfung nach § 4 der Ausbilder-Eignungsverordnung oder durch eine andere erfolgreich abgelegte vergleichbare Prüfung vor einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Bildungseinrichtung oder vor einem staatlichen Prüfungsausschuss nachzuweisen. Der Prüfungsnachweis ist vor Beginn der letzten Prüfungsleistung zu erbringen.
Zulassungsantrag zur Prüfung
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Gliederung und Durchführung der Prüfung
- Fachrichtungsübergreifende Basisqualifikationen
- Rechtsbewusstes Handeln
- Betriebswirtschaftliches Handeln
- Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
- Zusammenarbeit im Betrieb
- Handlungsspezifische Qualifikationen
- Handlungsbereich "Chemische Produktion"
- Verfahrens- und Anlagentechnik
- Chemische Prozesse und Verfahren
- Prozessleittechnik
- Handlungsbereich "Organisation, Führung und Kommunikation"
- Personalführung und -entwicklung
- Betriebliches Kostenwesen
- Verantwortliches Handeln im Betrieb
- Qualitätsmanagement
- Information und Kommunikation
- Handlungsbereich "Spezialisierungsgebiete"
- Technologie
- Betriebscontrolling
- Handlungsbereich "Chemische Produktion"
Anmeldung
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Anmeldeschluss
Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres
Links und Downloads
- IHK-Online-Portal für Prüfungsteilnehmer (Nr. 5925798)
- FAQ Anmeldung/Zulassung zur Prüfung (Nr. 5925870)
- Prüfungstermine und weitere Informationen zur Prüfung "Geprüfte Industriemeister Chemie" (Link: https://www.dihk-bildungs-gmbh.de/pruefungen/ihk-pruefungen/industriemeister-chemie)
- Verordnung über die Prüfung "Geprüfte Industriemeister Chemie" (PDF) (Link: https://www.gesetze-im-internet.de/chemindmeistprv_2004/ChemIndMeistPrV_2004.pdf)
- Gebühren und Entgelte (Nr. 3161430)