Geprüfte Bilanzbuchhalter – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung

Geprüfte Bilanzbuchhalter sind qualifiziert, Bilanzen zu erstellen und in Unternehmen handlungsspezifische Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben zu übernehmen.

Vorbereitung auf die Prüfung

Zielgruppe

Mitarbeiter aus dem Bereich Finanz-/Rechnungswesen, die sich in ihrem Fachbereich qualifizieren möchten.

Ziel der Prüfung

Das Ziel der Prüfung ist der Nachweis der notwendigen Qualifikationen, um folgende Aufgaben eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können: eigenständig und verantwortlich die Aufgaben des kaufmännischen Rechnungswesens für Unternehmen und Institutionen unterschiedlicher Art, Größe und Rechtsform zu organisieren und durchzuführen und in diesem Zusammenhang Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu führen.
Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfte Bilanzbuchhalter – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung.

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53c des Berufsbildungsgesetzes erfüllt und Folgendes nachweist:
  1. eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren,
  2. einen der folgenden Abschlüsse:
    1. einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
    2. einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
    3. einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder
  3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Nummer 3 muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und
Rechnungswesen erworben worden sein.
(2) Abweichend von Absatz 1 ist zur Prüfung auch zuzulassen, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben zu haben, die der beruflichen
Handlungsfähigkeit vergleichbar sind und die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Inhalt der Prüfung

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
  1. Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
  2. Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
  3. betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
  4. Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
  5. Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
  6. ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
  7. Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.

Anmeldung

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Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung: 15. Januar des Prüfungsjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres