Geprüfte Barmeister

Erfahren Sie, wie Sie als geprüfte Barmeister die Kunst des Barmanagements beherrschen und eine erfolgreiche Karriere in der Gastronomie gestalten können.

Ziel der Prüfung

Ziel der Prüfung ist der Nachweis der Qualifikation, folgende in Zusammenhang stehende Aufgaben eines Geprüften Barmeisters/einer Geprüften Barmeisterin als Fach­ und Führungskraft beim Planen, Herstellen und Vermarkten gastronomischer Produkte und Dienstleistungen im Rahmen des Barbetriebs gästeorientiert wahrnehmen und sich dabei auf sich verändernde Anforderungen einstellen zu können:
  1. Disponieren, Einkaufen, Verwalten und Einsetzen von Produkten; Beachten von Qualitätsanforderungen und einschlägigen Rechtsvorschriften; Veranlassen der sachgerechten Lagerung von Ge- und Verbrauchsgütern; Überprüfen des Bestandes; Veranlassen der Instandhaltung von Einrichtungen, Maschinen, Geräten und Gebrauchsgütern
  2. Selbstständiges Planen, Ausführen und Kontrollieren von gastorientierten Dienstleistungen; Durchführen von Kostenrechnung und Preiskalkulation; Überwachen der Kostenentwicklung sowie der Arbeitsleistung; Herstellen von bartypischen Produkten unter Berücksichtigung ernährungsphysiologi­ scher Aspekte
  3. Mitwirken bei der Erstellung von Marketingkonzepten; Planen und Durchführen von verkaufsfördernden Aktionen; Beraten von Gästen und Führen von Verkaufsgesprächen
  4. Einsetzen des Personals zur Gewährleistung eines termingerechten und wirtschaftlichen Arbeitens unter Beachtung der Lebensmittel- und Hygienevorschriften; Hinwirken auf eine reibungslose Zusammenarbeit im Betriebsablauf; Zusammenarbeit mit anderen Betriebsbereichen, Betrieben und Institutionen
  5. Übertragen von Aufgaben unter Berücksichtigung fachspezifischer, wirt­ schaftlicher und sozialer Aspekte auf die Mitarbeiter entsprechend ihrer Qualifikation, Leistungsfähigkeit und Eignung; Führen und Fördern der Mitarbeiter; Fördern der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter; zusammenarbeiten mit der Geschäftsführung und dem Betriebsrat
  6. Durchführen erforderlicher Maßnahmen des Infektionsschutzes, des Arbeitsschutzes, insbesondere der sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Betreuung und der Unfallverhütung in Abstimmung mit den mit Arbeitssicherheit befassten Stellen und Personen innerhalb und außerhalb des Betriebes; Erkennen betriebsbedingter Umweltbelastungen und Beachten der Umweltschutzbestimmungen

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Prüfung im Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” ist zuzulassen, wer die mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Geprüften Barmixer/zur Geprüften Barmixerin nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” ist zuzulassen, wer die mit Erfolg abgelegte Prüfung zum Geprüften Barmixer/zur Geprüften Barmixerin und die abgelegte Prüfung im Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” und ein weiteres Jahr Berufspraxis nachweist.
Die Aneignung der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse soll in der Regel vor Zulassung zum Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" erfolgen.
Die Berufspraxis gemäß Absatz 2 soll inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 1 Abs. 2 genannten Aufgaben haben.
Abweichend von den in Absatz 1 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Zulassungsantrag zur Prüfung

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Gliederung und Durchführung der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in die Prüfungsteile:
  • Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
  • Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Handlungsspezifische Qualifikationen
Der Prüfungsteil “Wirtschaftsbezogene Qualifikationen” gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche:
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Der Prüfungsteil “Handlungsspezifische Qualifikationen” gliedert sich in folgende Qualifikationsschwerpunkte:
  • Gäste beraten und bewirten
  • Mitarbeiter führen und fördern
  • Abläufe planen, durchführen und kontrollieren
  • Produkte beschaffen und pflege

Anmeldung

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Anmeldeschluss

Frühjahrsprüfung: 15. Dezember des Vorjahres
Herbstprüfung: 15. Juli des Prüfungsjahres