Vorschlag der EU-Kommission
Verschiebung der Verordnung zu entwaldungsfreien Lieferketten
Zum Jahreswechsel sollte die Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) in Kraft treten. Sie regelt EU-weit, dass bestimmte Rohstoffe wie Soja, Rinder, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee, Kautschuk und deren Erzeugnisse nur dann in den Unionsmarkt ein- , ausgeführt oder darauf bereitgestellt werden dürfen, wenn diese nicht mit Entwaldung und Waldschädigung in Verbindung stehen. Die Kritik an dem Vorhaben und dem damit verbundenen Umsetzungsaufwand war groß. Die EU-Kommission hat reagiert und nun vorgeschlagen, das Vorhaben um ein Jahr zu verschieben. Den Unternehmen soll mehr Zeit für die Umsetzung eingeräumt werden.
Start der Regelungen wäre dann der 30. Dezember 2025 für mittlere und große Unternehmen und der 30. Juni 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen, sofern das Europäische Parlament und der Rat der Änderung zustimmen.
Zeitgleich mit dem Vorschlag zur Verschiebung hat die EU-Kommission ein Leitliniendokument und eine dritte erweiterte Ausgabe der FAQs veröffentlicht. Außerdem wurde ein strategischer Rahmen für die internationale Zusammenarbeit veröffentlicht, um weltweit abholzungsfreie Lieferketten zu fördern. Im Anhang werden die Grundsätze der Benchmarking-Methodik für das Länder-Ranking nach Entwaldungsrisiko skizziert. Das Benchmarking selber wird erst zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht. Informationen zum IT-Tool wie Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen sind auf der Website der EU-Kommission zu finden.
Das Europäische Parlament und der Rat müssten der Änderung im Schnellverfahren zustimmen, denn bis Dezember 2024, dem bislang geplanten Start für die Verordnung, bleibt wenig Zeit.
Hier haben wir für Sie weitere Informationen zur EU-Entwaldungsverordnung zusammengestellt.
Quelle: DIHK