Kreislaufwirtschaft

Abfallwirtschaft und Recycling

Abfalltransportgenehmigung

Hier finden Sie Informationen zum Thema Abfalltransportgenehmigung.

IHK-Recyclingbörse

Leider wurde die IHK-Recyclingbörse zum 31. März 2023 eingestellt.
Zur Suche nach Verwertungsmöglichkeiten von Abfällen oder Reststoffen können unter anderem folgende Angebote genutzt werden:

Abfallberatung nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz

In Erstberatungsgesprächen beantwortet die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim Fragen von Unternehmen zu Abfällen, Recycling und nachhaltiger Rohstoffnutzung. Schwerpunkt der Abfallberatung sind insbesondere rechtliche und technische Aspekte der Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und des Abfallrechts.

Leitfaden Recyclingfähige und nachhaltige Verpackungen

Seit Jahren steigt die Menge an Verpackungsmüll in Deutschland. Um dieser Entwicklung entgegen zu wirken, sollten Stoffkreisläufe geschlossen, Verpackungen reduziert und nachhaltiger bzw. recyclingfähiger konzipiert werden. Die Politik reagiert auf diese Herausforderung mit ambitionierten Vorgaben in der Gesetzgebung, beispielsweise im Verpackungsgesetz. Darüber hinaus wünscht sich auch der Verbraucher weniger und nachhaltigere Verpackungen. Da Verpackungen oft ein wichtiger Bestandteil eines Produktes sind, unter anderem um den nötigen Schutz zu liefern oder Hygienebestimmungen einzuhalten, ist die Suche nach alternativen Verpackungsarten und -materialien für Unternehmen oft kompliziert. Daher haben die bayerischen IHKs einen Leitfaden für Unternehmen entwickelt, um einen ersten Einstieg in das Thema zu geben. Unter anderem wird darauf eingegangen, wie Verpackungsmaterial eingespart und auf nachhaltige und recyclingfähige Verpackungen umgestellt werden kann.

Praxisleitfaden Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung

Rohstoffe sind die Basis der gesamten Wertschöpfungskette in der deutschen Wirtschaft. Die Förderung heimischer Rohstoffe wie Kiese, Sande oder Salze bildet ein wichtiges Versorgungsstandbein für viele Betriebe. Bei anderen Rohstoffen – wie zum Beispiel Metallen – ist Deutschland zum großen Teil auf den Import angewiesen. Aus diesem Grund besteht seit vielen Jahren das Bestreben, Materialkreisläufe zu schließen und Abfälle weitgehend zu vermeiden oder stofflich zu verwerten.
Die Verantwortung für die Rohstoffversorgung liegt in erster Linie bei den Unternehmen. Hochwertiges Recycling kann nicht nur ein Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit beim Umgang mit Rohstoffen sein, sondern auch wirtschaftliche Anreize geben.
Der Leitfaden des BIHK zur praktischen Umsetzung der Gewerbeabfallverordnung liefert Ihnen anhand konkreter Fallbeispiele sämtliche Informationen, die Sie zur Erfüllung der Gewerbeabfallverordnung benötigen.

Ökodesign-Verordnung

Mit wenigen Ausnahmen (z.B. Autos und Produkte der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie) unterliegen nahezu alle physische Produkte der neuen Ökodesign-Verordnung und den damit verbundenen Anforderungen. Zu diesen zählen u.a. Langlebigkeit und Zuverlässigkeit, Wiederverwendbarkeit, Aufrüstbarkeit sowie Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit. Die neuen Kriterien werden auch Anwendung in der öffentlichen Beschaffung finden.
Ziel der neuen Verordnung ist es, einen weiteren Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft zu gehen und den Unternehmen von Anfang an Anreize zu setzen, ihre Produkte möglichst nachhaltig zu designen.
Zu den vorrangigen Produktgruppen gehören Eisen, Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel, Reifen, Waschmittel, Farben, Schmiermittel und Chemikalien.
Besonders im Fokus stehen zunächst Textilien. Spätestens zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes soll für unverkaufte Kleidung, Bekleidungszubehör und Schuhe ein Vernichtungsverbot gelten. Für kleine und mittelständische Unternehmen sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Eine Ausweitung des Vernichtungsverbots auf weitere Produktgruppen ist möglich.
Eng mit der Ökodesign-Verordnung verbunden sind das Recht auf Reparatur und das Konzept eines digitalen Produktpasses, der die wichtigsten Informationen über die Zusammensetzung des Produkts, den Recyclinganteil, Details zur Energieeffizienz, die Verfügbarkeit von Ersatzteilen und die Wiederverwertbarkeit enthält.
Der in der Verordnung (EU) 2023/1542 festgelegte Batteriepass wird den ersten Digitalen Produktpass in der EU darstellen. Ab dem 18. Februar 2027 muss jede in Verkehr gebrachte oder in Betrieb genommene LV-Batterie, Industriebatterie mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh und Elektrofahrzeugbatterie über eine elektronische Akte (Batteriepass bzw. DPP) verfügen.