Richtlinien

Entsorgung und Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten

RoHS-Richtlinie

Die Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (sogenannte RoHS-Richtlinie) dient dem Ziel, bestimmte gefährliche Stoffe aus Elektro- und Elektronikgeräten zu verbannen. Die RoHS-Richtlinie schränkt hierfür die Nutzung bestimmter Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten ein. Hierzu gehören Stoffe wie Blei, Quecksilber, Cadmium und Chrom sowie bestimmte bromhaltige Flammschutzmittel und Weichmacher. Dabei dürfen die aufgezählten Stoffe nur bis zu einem Höchstkonzentrationswert in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden, sofern keine Ausnahme nach den Anhängen der Richtlinie für sie geltend gemacht werden kann. Durch die damit verbundene Ausschleusung von Schadstoffen soll das Recycling von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verbessert und die schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt verringert werden. Zudem werden weitergehende Pflichten der Hersteller wie zum Beispiel die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und das Anbringen des CE-Kennzeichens an dem Produkt festgelegt.
Die RoHS-Richlinie wurde durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) und die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung in deutsches Recht überführt.
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern ist für die Aufsicht im Rahmen der Elektro- und Elektrogeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) in ganz Bayern zuständig:
Regierung von Niederbayern - Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie
Tel.: 0871 808-1704, marktueberwachung@reg-nb.bayern.de
Hier finden Sie weitere Informationen zur RohS-Richtlinie sowie aktuelle Themen.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) setzt in Deutschland die WEEE-Richtlinie der EU zum Umgang mit Elektro- und Elektronikschrott um. Das ElektroG soll dafür sorgen, dass Elektroaltgeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern getrennt gesammelt und recycelt werden. Durch die gesteuerte und kontrollierte Entsorgung soll der illegale Export von Elektroaltgeräten ins Ausland weiter bekämpft werden, sollen wertvolle Rohstoffe wiederverwendet und die negativen Auswirkungen auf die Umwelt und die Gesundheit reduziert werden.
Hier finden Sie den ausführlichen Gesetzestext des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes.
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) wurde vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben betraut, durch die Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, und durch die Koordination der Bereitstellung von Abholbehältnissen für Übergabestellen und der Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes zu sichern.
Für weitere Informationen geht es hier direkt zur Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR).