Richtlinien
Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung
Die europäische RoHS-Richtlinie (RoHS = Restriction of Hazardous Substances) beschränkt die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Mit der Verbannung problematischer Bestandteile aus elektronischen und elektrischen Erzeugnissen soll das Recycling von Altgeräten verbessert und der Einfluss dieser Substanzen als Schadstoffe für Mensch und Umwelt bei der Verwertung und Beseitigung reduziert werden. In nationales Recht wurde die RoHS-Richtlinie durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV) umgesetzt.
Unter die Beschränkung fallen folgende Stoffe:
- Blei
- Quecksilber
- Sechswertiges Chrom
- Polybromiertes Biphenyl (PBB)
- Polybromierte Diphenylether (PBDE)
- Di(2-ethylhexyl)phthalat (DEHP)
- Butylbenzylphthalat (BBP)
- Dibutylphthalat (DBP)
- Diisobutylphthalat (DIBP)
- Cadmium
Dabei dürfen die aufgezählten Stoffe nur bis zu einem Höchstkonzentrationswert in Elektro- und Elektronikgeräten, einschließlich Kabeln sowie Ersatzteilen, verwendet werden, sofern keine Ausnahme für sie geltend gemacht werden kann. Zudem werden weitergehende Pflichten der Hersteller wie zum Beispiel die Durchführung eines Konformitätsbewertungsverfahrens und das Anbringen des CE-Kennzeichens an dem Produkt festgelegt.
Das Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Niederbayern ist für die Aufsicht in ganz Bayern zuständig:
Regierung von Niederbayern - Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie
Tel.: +49 871 808-1704 | marktueberwachung@reg-nb.bayern.de
Regierung von Niederbayern - Dezernat 4 - Kompetenzzentrum Marktüberwachung Chemie
Tel.: +49 871 808-1704 | marktueberwachung@reg-nb.bayern.de
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Die WEEE-Richtlinie (WEEE = Waste of Electrical and Electronic Equipment) stellt die EU-rechtliche Grundlage für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten dar und soll das Marktverhalten der Verpflichteten regeln. Neben der Produktverantwortung definiert die Richtlinie technische Anforderungen an die Lagerung und Behandlung von Altgeräten und gibt Mindestanforderungen vor. Durch die Umsetzung der Richtlinie in den EU-Mitgliedstaaten sollen Sammel-, Verwertungs- und Recyclingquoten erhöht sowie Altgeräte zur Wiederverwendung vorbereitet werden. Die WEEE-Richtlinie wurde durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in nationales Recht überführt und definiert das Inverkehrbringen, die Rücknahme sowie die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Die “stiftung elektro-altgeräte register” (EAR) wurde vom Umweltbundesamt mit der Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben betraut. Mit der Registrierung von Herstellern, die in Deutschland Elektro- und Elektronikgeräte in Verkehr bringen, den Regelungen zur verpflichteten Rücknahme der Altgeräte durch die Vertreiber sowie der Koordination der Bereitstellung von Abholbehältnissen für Übergabestellen und der Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern wird so die praktische Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes gewährleistet.
Recht auf Reparatur
Mit der Richtlinie (EU) 2024/1799 hat der Europäische Gesetzgeber allgemeine und produktspezifische Bestimmungen zum Recht auf Reparatur von Waren erlassen. Dadurch sollen künftig Reparaturen vereinfacht, Abfall reduziert und die Reparaturbranche gefördert werden. Die Richtlinie ergänzt insbesondere die Ökodesign-Verordnung und die darin angeführte Anforderung der Reparierbarkeit.
Folgende Produkte fallen in den Anwendungsbereich der Richtlinie:
- Haushaltswaschmaschinen und Haushaltswaschtrockner
- Haushaltsgeschirrspüler
- Kühlgeräte
- elektronische Displays
- Schweißgeräte
- Staubsauger
- Server und Datenspeicherprodukte
- Mobiltelefone, Schnurlostelefone und Tablets
- Haushaltswäschetrockner
- Waren, die Batterien für leichte Verkehrsmittel enthalten
Wesentliche Inhalte der Richtlinie sind:
- Reparaturen durch den Hersteller entweder unentgeltlich oder zu einem angemessenen Preis
- Reparatur darf nicht allein deshalb abgelehnt werden, weil eine frühere Reparatur von anderen Reparaturbetrieben oder anderen Personen vorgenommen wurde
- Einführung eines Formulars mit Reparaturinformationen
- Online-Plattform für Verbraucher
Die Kommission erlässt gegebenenfalls Leitlinien, um insbesondere Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen bei der Einhaltung der in dieser Richtlinie festgelegten Anforderungen und Verpflichtungen zu unterstützen.
Die Richtlinie ist am 30. Juli 2024 in Kraft getreten und muss spätestens bis zum 31. Juli 2026 in nationales Recht umgesetzt werden.