Umweltstatistik

Statistische Erhebung von Verpackungsdaten

Hersteller von Verpackungen (im Sinne des Verpackungsgesetzes) erhalten aktuell von ihrem zuständigen statistischen Landesamt ein Schreiben, in dem eine Meldung statistischer Daten zu bestimmten Verpackungsarten über ein Online-Portal gefordert wird. Grund hierfür ist eine Anpassung des Umweltstatistikgesetzes.
Der im Mai 2024 angepasste § 5a des Umweltstatistikgesetzes (UStatG) berücksichtigt nun Daten folgender Verpackungsarten:
  1. systembeteiligungspflichtige Verpackungen
  2. Mehrwegverpackungen
  3. alle anderen nicht-systembeteiligungspflichtige Verpackungen
    - Transportverpackungen
    - nicht-systembeteiligungspflichtige Verkaufs- und Umverpackungen
    - systemunverträgliche Verpackungen
    - Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  4. Einweggetränkeverpackungen
Die Daten zu systembeteiligungspflichtigen Verpackungen werden vom statistischen Bundesamt direkt vom Verpackungsregister abgefragt, da diese über die regelmäßige Mengenmeldungen der Hersteller bzw. Systeme bereits vorliegen.
Daten der anderen Verpackungsarten werden nun vom Bayerischen Landesamt für Statistik direkt über die Hersteller abgefragt:
  • Art und Menge der erstmalig in Verkehr gebrachten Verpackungen je Verpackungsart
  • Art und Menge der als Abfall selbst oder über einen direkt beauftragten Dritten zurückgenommen Verpackungen je Verpackungsart
  • bei Mehrwegverpackungen: Anzahl der aktuell in Verkehr befindlichen Verpackungen sowie Anzahl der Umläufe
Aufgrund der diesjährigen Änderung des Umweltstatistikgesetzes wird aktuell für das Jahr 2023 eine Vollerhebung durchgeführt, sodass sämtliche Hersteller meldepflichtig sind. In Zukunft soll dann alle 10 Jahre eine Vollerhebung durchgeführt werden, womit dies 2034 für das Berichtsjahr 2033 der Fall sein wird. Dazwischen sollen Stichprobenerhebungen nach Auswahl der Unternehmen über „mathematisch-statistische Verfahren” erfolgen.
Das Bayerische Landesamt für Statistik stellt auf deren Internetseite ein Hilfsdokument für die Meldung zur Verfügung.