Chemikalien
PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt
Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die Bewertung wird gestaffelt anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren erfolgen.
Die wissenschaftlichen Ausschüsse RAC (Risikobewertung) und SEAC (sozioökonomische Analyse) werden demnach verschiedene Sektoren über das Jahr 2024 hinweg zusammen mit den Kommentaren aus der Konsultation verteilt beraten.
Gleichzeitig werden die fünf nationalen Behörden, die das Dossier eingereicht hatten, ihren Beschränkungsvorschlag nach Auswertung der Stellungnahmen anpassen und aktualisieren.
Gleichzeitig werden die fünf nationalen Behörden, die das Dossier eingereicht hatten, ihren Beschränkungsvorschlag nach Auswertung der Stellungnahmen anpassen und aktualisieren.
Nach der wissenschaftlichen Bewertung durch RAC und SEAC und Verabschiedung der Stellungnahmen zum Dossier werden diese zusammen mit dem überarbeiteten Dossier, den Kommentaren und den Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung.
Ursprünglich sah der Zeitplan der ECHA vor, dass die beiden wissenschaftlichen Ausschüsse im Jahr 2024 zu einer finalen Bewertung des Vorschlags kommen. Nach der jetzigen Ankündigung ist das schwer vorstellbar. Bei der öffentlichen Konsultation zu dem umfassenden Beschränkungsvorschlag für PFAS im Jahr 2023 wurden mehr als 5.600 Stellungnahmen eingereicht.
Weitere Informationen und den genauen Fahrplan der Sitzungen mit den verschiedenen Sektoren finden Sie auf der Seite des Umweltbundesamts.