Energiemarkt

Neuregelungen zu „Nutzen statt Abregeln“

Im Bundestag wurde eine umfassende Reform des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG-Novelle-1) beschlossen. Die Novelle enthält eine Vielzahl neuer Regelungen, darunter auch zur Thematik „Nutzen statt Abregeln“.
Die neuen Regeln sind komplex ausgestaltet. Auf Basis des neuen Paragrafen 13k soll ab dem 1. Oktober 2024 überschüssiger Strom versteigert werden. Im Jahr 2022 wurden laut Bundesnetzagentur insgesamt gut acht Terrawattstunden erneuerbare Stromerzeugung abgeregelt, die zukünftig genutzt werden sollen.
Konkret werden regionale Ausschreibungen von den Übertragungsnetzbetreibern durchgeführt. Teilnahmeberechtig sind jedoch nur Betreiber von registrierten zusätzlich zuschaltbaren Lasten (Entlastungsanlagen) oder Aggregatoren solcher Anlagen.
Die ÜNB haben wesentliche Rahmenbedingungen zur Regelung über ein Umsetzungskonzept erarbeitet und der Bundesnetzagentur (BNetzA) am 1. April 2024 zur Prüfung übergeben.