Wasserstoff
Neue Förderung für Wasserstofftankstellen in Bayern
Mit dem Bayerischen Förderprogramm zum Aufbau einer Wasserstofftankstelleninfrastruktur setzt die Bayerische Staatsregierung Investitionsanreize, um schnellstmöglich einen Ausbau von Wasserstofftankstellen in allen Teilen Bayerns zu erreichen.
Die wichtigsten Informationen zum Förderprogramm finden Sie im Themenblatt des Wirtschaftsministeriums. In der Richtlinie sind die Fördermöglichkeiten und Bedingungen ausführlich dargestellt.
Antragsberechtigte
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Antragstellung
Die überarbeitete Förderrichtlinie trat am 7. September 2023 in Kraft und läuft bis zum 31. Dezember 2024.
Die Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht Bayern Innovativ und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Die Förderung wird im Rahmen von Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht. Förderaufrufe veröffentlicht Bayern Innovativ und das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie.
Fördergegenstand
Die Errichtung von (öffentlichen und betriebsinternen) Wasserstofftankstellen für wasserstoffbetriebene Nutzfahrzeuge, Busse und Sonderfahrzeuge in der Logistik in Bayern.
Voraussetzungen
Die Tankstelle muss mindestens sechs Jahre lang betrieben werden und zu 100 Prozent mit erneuerbarem Wasserstoff oder bis 31. Dezember 2035 mit Wasserstoff, der durch Reformierung von Biogas oder durch biochemische Umwandlung von Biomasse erzeugt wird, sofern mit den Nachhaltigkeitskriterien des Art. 29 der Richtlinie (EU) 2018/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vereinbar, versorgt werden. Öffentliche Tankstellen müssen den Nutzern einen zeitlich uneingeschränkten, transparenten und in jeglicher Hinsicht diskriminierungsfreien Zugang gewähren. So muss der Zugang beispielsweise neben Brennstoffzellenfahrzeugen auch Wasserstoffverbrennerfahrzeugen gewährt werden. Betriebsinterne Tankstellen dürfen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden.
Höhe der Förderung
Für öffentliche Tankstellen ist eine Förderung von bis zu 90 Prozent der beihilfefähigen Kosten der Investition möglich.
Für nichtöffentliche Tankstellen ist eine Förderung der Investitionskosten mit Förderquoten von grundsätzlich bis zu 40 Prozent möglich.
Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nicht zulässig.
Die jeweiligen Förderhöchstsätze werden im Einzelnen in den Förderaufrufen festgelegt.
Für nichtöffentliche Tankstellen ist eine Förderung der Investitionskosten mit Förderquoten von grundsätzlich bis zu 40 Prozent möglich.
Allgemein gilt: Eine Förderung von Betriebskosten ist nicht zulässig.
Die jeweiligen Förderhöchstsätze werden im Einzelnen in den Förderaufrufen festgelegt.
Antragsstellung und Verfahrensablauf
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm von Bayern Innovativ GmbH als Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Bayern Innovativ veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch. Es wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Informationen zum Verfahren finden Sie auf der Website des Projektträgers.
Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, welches die Förderbescheide erlässt.
Bewilligungsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, welches die Förderbescheide erlässt.