Umweltschutz
Neue EU-Batterieverordnung
Die neue EU-Batterieverordnung ist am 17. August 2023 in Kraft getreten und ersetzt die bis dahin geltende Batterierichtlinie 2006/66/EG. Nach einer Frist von sechs Monaten ist sie ab 18. Februar 2024 in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und wird maßgeblich zur Erreichung der festgelegten Ziele des European Green Deals beitragen.
Mit dem Gesetz sollen die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie der Lebenszyklus von Batterien verbessert werden. Die einzelnen Vorgaben treten schrittweise in Kraft.
Die Verordnung teilt Batterien nach Konzeption und Verwendung in fünf Kategorien ein:
- Gerätebatterien
- Batterien für leichte Verkehrsmittel
- Autobatterien
- Industriebatterien
- Traktionsbatterien
Wesentliche Punkte der Batterieverordnung, zur Erreichung der Klimaneutralität und Verbesserung des Umweltschutzes innerhalb der Europäischen Union, sind:
- Einführung eines CO2-Fußabdrucks für Industrie-, Traktions- und LV-Batterien sowie Einteilung der Batterien in Leistungsklassen und Festlegung der jeweiligen Grenzwerte
- Mindestanforderungen an Haltbarkeit und Leistungsfähigkeit
- Mindestrezyklatgehalte für bestimmte Industrie-, Traktions- und Starterbatterien
- Sammlung von LV- und Geräte-Altbatterien sowie deren Bewirtschaftung
- neue Anforderungen zur Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit
- Sorgfalts-, Konformitäts- und Informationspflichten sowie erweiterte Herstellerverantwortung
- Einführung des Digitalen Batteriepasses