Richtlinie

Greenwashing: Empowering Consumers-Richtlinie veröffentlicht

Die Empowering Consumers-Richtlinie (EmpCo-RL), mit der die Richtlinie über unfaire Geschäftspraktiken in Bezug auf Greenwashing geändert wurde, ist am 06. März 2024 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und am zwanzigsten Tag nach der Veröffentlichung, also am 27. März 2024, wirksam geworden. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 27. März 2026 Zeit für die Umsetzung in nationales Recht.
Die neuen Vorschriften zielen vor allem darauf ab, die Produktkennzeichnung klarer und vertrauenswürdiger zu machen, indem die Verwendung allgemeiner Umweltaussagen wie “umweltfreundlich”, “natürlich”, “biologisch abbaubar”, “klimaneutral” oder “ökologisch” ohne Nachweis verboten wird.
Auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln wird nun reguliert, da die EU annimmt, dass die Verbraucher durch die Vielzahl von Siegeln und das Fehlen von Vergleichsdaten verwirrt werden. In Zukunft sind in der EU nur noch Nachhaltigkeitssiegel erlaubt, die auf offiziellen Zertifizierungssystemen basieren oder von Behörden festgelegt wurden.
Ein weiteres wichtiges Zeil des neuen Gesetzes ist es, dass sich Hersteller und Verbraucher stärker auf die Langlebigkeit von Waren konzentrieren. In Zukunft müssen die Garantieinformationen sichtbarer werden und es wird ein neues, harmonisiertes Etikett geschaffen, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker in den Vordergrund zu stellen.
Die neuen Vorschriften verbieten auch unbegründete Behauptungen über die Haltbarkeit, die Darstellung von Waren als reparierbar, wenn dies nicht der Fall ist, sowie Aufforderungen, Verbrauchsmaterialien früher als unbedingt notwendig auszutauschen.
Neben Greenwashing ist auch Social Washing unzulässig (z.B. Arbeitsbedingungen, Menschenrechte, Gleichbehandlung, sozialpolitisches/ethisches Engagement).
Weitere Inhalte:
  • Ergänzung der wesentlichen Merkmale eines Produkts u.a. um ökologische und soziale Auswirkungen
  • Verbot von Umweltaussagen zum gesamten Produkt, obwohl diese nur auf bestimmte Bestandteile zutreffen
  • strengere Vorgaben für Werbung mit künftigen Umweltauswirkungen
  • Verbot von Behauptungen, dass ein Produkt aufgrund von Emissionsausgleichssystemen neutrale, reduzierte oder positive Auswirkungen auf die Umwelt hat
Die weitere Richtlinie zum Thema Greenwashing, die sogenannte Green Claims-Richtlinie, befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die Verhandlungen im Rat sowie die darauf folgenden Trilogverhandlungen werden erst nach der Europawahl stattfinden.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BMUV.
Quelle: DIHK