Ökosystem

Gesetz zur Renaturierung formell angenommen

In der Sitzung am 17. Juni hat der Europäische Rat das umstrittene Gesetz zur Wiederherstellung der Natur formell angenommen. Ziel des neuen Rechtsakts ist es, die Natur und die europäischen Ökosysteme in einen guten Zustand zurückzuversetzen sowie die biologische Vielfalt zu erhalten.
Durch das Gesetz soll sichergestellt werden, dass jeder EU-Mitgliedstaat Maßnahmen zur Wiederherstellung der Natur ergreift. Alle Länder müssen einen nationalen Wiederherstellungsplan, der die dringendsten Probleme und dazugehörige Lösungen aufzeigt, entwickeln und vorlegen. Auf nationaler Ebene soll auf die Erreichung folgender Ziele hingearbeitet werden:
  • Beseitigung nicht heimischer Pflanzen auf Wiesen, in Feuchtgebieten und Wäldern
  • Wiederbefeuchtung trockengelegter Moorgebiete
  • Verbesserung der Vernetzung von Lebensräumen
  • Verringerung und/oder Einstellung des Einsatzes von chemischen Pestiziden und Düngemitteln
  • Förderung der Erhaltung der Wildnis
Bis 2050 soll der Zustand aller sanierungsbedürftiger Ökosysteme verbessert werden. Zu diesem Zweck legt das Gesetz bestimmte EU-weite Ziele fest, darunter die Wiederherstellung der Natur von 20 Prozent der Land- und Meeresflächen bis 2030.
Zu den Zielen der einzelnen Mitgliedstaaten gehört die Wiederherstellung von:
  • mindestens 30 Prozent der Land-, Küsten-, Meeres- und Süßwasserlebensräume in schlechtem Zustand bis 2030
  • mindestens 60 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand bis 2040
  • mindestens 90 Prozent der Lebensräume in schlechtem Zustand bis 2050
Sobald ein Gebiet wieder in gutem Zustand ist, müssen die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass es zu keiner wesentlichen Verschlechterung kommt.
Sobald das Gesetz im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde, wird es unmittelbar in Kraft treten.
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