fluorierte Treibhausgase

FAQ zur neuen F-Gase-Verordnung veröffentlicht

Im Februar 2024 ist die neue F-Gase-Verordnung in Kraft getreten. Das Umweltbundesamt (UBA) hat nun ein mit der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Chemikaliensicherheit (BLAC) abgestimmte FAQ veröffentlicht. Zudem hat die EU-Kommission die ersten drei Durchführungsverordnungen erlassen.
Die FAQ sind in thematische Abschnitte unterteilt und beantworten gängige Fragen zum Inverkehrbringen und der Ausfuhr von F-Gasen. In die Antworten fließen Ergebnisse aus Diskussionen auf EU-Ebene und Entscheidungen der Vollzugsbehörden ein. Zu beachten ist, dass die Antworten zwar mit den Behörden des Vollzugs abgestimmt sind, jedoch im Einzelfall für Gerichte oder Vollzugsbehörden nicht bindend sind.
Gleichzeitig wurden die ersten Durchführungsverordnungen zu Anforderungen an die Zertifizierung, Kennzeichnung und Berichtsformate veröffentlicht:
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2215 regelt Anforderungen an die Zertifizierung in Bezug auf ortsfeste Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen, Organic-Rankine-Kreisläufe sowie Kälteanlagen in Kühllastkraftfahrzeugen, Kühlanhängern, leichten Kühlfahrzeugen, intermodalen Containern und Eisenbahnwaggons, die fluorierte Treibhausgase oder Alternativen zu fluorierten Treibhausgasen enthalten.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2174 regelt das Format der Kennzeichnungen von bestimmten Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten.
  • Durchführungsverordnung (EU) 2024/2195 regelt die Form der Berichte, die Hersteller, Einführer, Ausführer und bestimmte Verwender fluorierter Treibhausgase gemäß Artikel 19 der F-Gase-Verordnung übermitteln müssen.