Luftschadstoffemissionen
Euro 7-Verordnung verabschiedet
Der EU-Rat hat die Euro 7-Verordnung verabschiedet, die Regeln für Emissionsgrenzwerte für Straßenfahrzeuge und Batterielebensdauer festlegt. Der Text umfasst Autos, Lieferwagen und schwere Nutzfahrzeuge und zielt darauf ab, die Luftschadstoffemissionen aus Abgasen und Bremsen weiter zu senken.
Die Verordnung führt strengere Lebensdaueranforderungen ein und behandelt neben den Abgasemissionen auch andere Emissionstypen wie Reifenabrieb und Bremspartikelemissionen.
Für Autos und Lieferwagen werden die bestehenden Euro 6-Abgasemissionsgrenzwerte beibehalten, aber strengere Anforderungen für Feinstaub eingeführt. Für schwere Nutzfahrzeuge werden strengere Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe festgelegt, einschließlich einiger, die bisher nicht reguliert wurden. Die Verordnung legt auch strengere Grenzwerte für Feinstaubemissionen beim Bremsen fest, mit spezifischen Grenzwerten für Elektrofahrzeuge. Die neuen Regeln beinhalten auch strengere Lebensdaueranforderungen für alle Fahrzeuge in Bezug auf Laufleistung und Lebensdauer.
Für Autos und Lieferwagen werden die bestehenden Euro 6-Abgasemissionsgrenzwerte beibehalten, aber strengere Anforderungen für Feinstaub eingeführt. Für schwere Nutzfahrzeuge werden strengere Grenzwerte für verschiedene Schadstoffe festgelegt, einschließlich einiger, die bisher nicht reguliert wurden. Die Verordnung legt auch strengere Grenzwerte für Feinstaubemissionen beim Bremsen fest, mit spezifischen Grenzwerten für Elektrofahrzeuge. Die neuen Regeln beinhalten auch strengere Lebensdaueranforderungen für alle Fahrzeuge in Bezug auf Laufleistung und Lebensdauer.
Die Verordnung wird nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft treten, deren Termine je nach Fahrzeugtyp variieren. Die Euro 7-Verordnung ist Teil der nachhaltigen und intelligenten Mobilitätsstrategie der Kommission von 2020 und des Aktionsplans zur Nullverschmutzung von 2021.
Nähere Informationen können Sie auf der Website des Rates finden.
Quelle: DIHK