Verpackungen

EU-Verpackungsverordnung formal angenommen

Der Umweltrat hat der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 16. Dezember 2024 formal zugestimmt. Dies war der letzte Schritt im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren.
Unter Berücksichtigung des gesamten Produktlebenszyklus sollen Verpackungsabfälle erheblich verringert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden u.a. verbindliche Wiederverwendungsziele festgelegt und bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt.
Die Verordnung wird nun im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt in Kraft. Angewandt werden die neuen Regeln dann 18 Monate nach dem Datum des Inkrafttretens angewandt. Viele davon sind mit weiteren Übergangsfristen versehen.
Eine detaillierte Auflistung der Vorgaben werden wir Ihnen in Kürze zur Verfügung stellen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Rates.