Genehmigungsverfahren

Erleichterte Genehmigung von Wasserstoffelektrolyseuren

Der Bundesrat hat einer Änderung der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) zugestimmt. Dadurch soll die Genehmigung von Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff durch die Elektrolyse von Wasser vereinfacht und beschleunigt werden.
Bisher mussten selbst kleine Wasserstoffelektrolyseure aufgrund der Vorgaben der EU-Industrieemissionsrichtlinie (IED) generell im förmlichen Genehmigungsverfahren zugelassen werden. Die jüngste Novelle der IED führte eine Schwelle von 50 Tonnen Wasserstoff Produktionskapazität oder mehr je Tag ein. Deutschland setzt diese Vorgabe nun in nationales Recht um:
  • Anlagen unter 5 Megawatt Leistung müssen künftig nur noch baurechtlich genehmigt werden
  • Anlagen mit einer Leistung ab 5 Megawatt sind künftig im vereinfachten Genehmigungsverfahren zuzulassen
  • Ab einer Produktionskapazität von 50 Tonnen Wasserstoff oder mehr je Tag ist das förmliche Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschrieben
Die Verordnungsänderung muss noch im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Weitere Informationen finden Sie in den Drucksachen.