Entbürokratisierung

Entbürokratisierung in Energiebereich in Bayern

Ein Teil der in der Regierungserklärung vom 13. Juni durch Ministerpräsident Söder angekündigten Maßnahmen zur Entbürokratisierung wurden durch ein im Kabinett verabschiedetes Modernisierungsgesetz auf den Weg gebracht. Diese betreffen auch den Energiebereich.
Die Bauvorhaben für die folgenden Maßnahmen sollen verfahrensfrei gestellt werden:
  • privilegierten Solarenergieanlagen und Sonnenkollektoren
  • sämtliche Biomasselager für den Betrieb von Biogasanlagen 
  • Ladestationen für Elektrofahrzeuge einschließlich technischer Nebenanlagen generell (bisher nur bis 2,5 m  Höhe und 1 m Breite)
  • Kleinwindkraftanlagen bis 15 m (bisher 10 m).
Zudem soll der Mindestabstand von dachparallel installierte Solaranlagen zu anderen Gebäudeteilen von bisher 1,25 m auf 0,5 m verringert werden.
Das Gesetz muss noch durch den Landtag beschlossen werden und in Kraft treten.