Förderung
Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)
Mit der Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK) unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ab April 2024 klimafreundliche Investitions- sowie anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben.
Das alte Förderprogramm „Dekarbonisierung in der Industrie“ wird durch das Fördermodul 1 innerhalb der neuen Bundesförderung abgelöst.
Förderfähig sind nun schon Projekte bei kleinen und mittleren Unternehmen ab 500.000 Euro, für große Unternehmen bleibt es bei der Schwelle von einer Million Euro. Die Kofinanzierung der Länder ab 15 Mio. Euro im Umfang von 30 Prozent ist geblieben, das BMWK ist aber mit den Ländern im Austausch, um die Ko-Finanzierungsmittel sicherzustellen. Die BIK fördert Investitionen aller Branchen, die durch den Ersatz von fossiler Energie mindestens 40 Prozent CO₂-Emissionen im Vergleich zu den bisherigen Emissionen einsparen. Maximale Fördersumme sind 200 Mio. Euro.
Die Dekarbonisierung der Industrie sowie die Speicherung und Nutzung von CO2 sind eng miteinander verbunden und werden daher in einer gemeinsamen Förderrichtlinie in zwei Fördermodulen ausgestaltet:
- Modul 1: Dekarbonisierung der Industrie | Projektträger: Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien
- Modul 2: Carbon Capture and Utilization (CCU), Carbon Capture and Storage (CCS) | Projektträger: Projektträger Jülich – PtJ
Informationsveranstaltung:
Mit einer digitalen Veranstaltung am 17. April stellt das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) die neue Förderrichtlinie vor, vermittelt Informationen zu deren Inhalten und zum Antragsverfahren. Gemeinsam mit dem Projektträger Jülich werden die beiden Fördermodule erläutert und Fragen zur neuen Richtlinie beantwortet. In einem gemeinsamen Workshop werden außerdem Praxisbeispiele vorgestellt und in Bezug auf Anforderungen, Ablauf und Fristen erläutert.
Mit einer digitalen Veranstaltung am 17. April stellt das Kompetenzzentrum Klimaschutz in energieintensiven Industrien (KEI) die neue Förderrichtlinie vor, vermittelt Informationen zu deren Inhalten und zum Antragsverfahren. Gemeinsam mit dem Projektträger Jülich werden die beiden Fördermodule erläutert und Fragen zur neuen Richtlinie beantwortet. In einem gemeinsamen Workshop werden außerdem Praxisbeispiele vorgestellt und in Bezug auf Anforderungen, Ablauf und Fristen erläutert.