Immissionsschutz

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes beschlossen

Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verbesserung des Klimaschutzes beim Immissionsschutz, zur Beschleunigung immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren und zur Umsetzung von EU-Recht zugestimmt. Dazu wird neben dem BImSchG auch die 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren) angepasst werden.
Zudem stimmten die Länder einer vom Umweltausschuss eingebrachten Entschließung zu. Die Novelle soll bis Herbst 2026 evaluiert werden.
Zahlreiche Bestimmungen zu Genehmigungsverfahren werden erweitert oder konkretisiert. Zentrale Erleichterungen wie die Entscheidungsfrist für Genehmigungsbehörden, ein fakultativer Erörterungstermin oder die Einschränkung der aufschiebenden Wirkung bleiben allerdings auf bestimmte Anlagen beschränkt.
Die wichtigsten Inhalte der Novelle zusammengefasst sind:
  • Erleichterung des vorzeitigen Baubeginns (§ 8a)
  • Umfassende Überarbeitung des Genehmigungsverfahrens (§ 10) unter anderem:
    1. Elektronisches Antragsverfahren
    2. Schutz von Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen
    3. Fristenregelung für beteiligte Behörden
    4. Möglichkeit von Sachverständigengutachten
    5. Stichtagsregelung zur maßgeblichen Sach- und Rechtslage für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Elektrolyseure
    6. Konkrete Feststellung der Vollständigkeitserklärung
    7. Verkürzung der Erörterung
  • Einführung einer Genehmigungsfiktion für das Repowering von Windenergieanlagen in geringem Umfang
Die Änderungen werden am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.