Luftqualität

Änderung der Luftqualitätsrichtlinie beschlossen

Der EU-Umweltrat hat der überarbeiteten Luftqualitätsrichtlinie formal zugestimmt. Damit sind unter anderem strengere Luftqualitätsnormen verbunden, die zum Null-Schadstoff-Ziel der EU bis 2050 beitragen sollen.
Die bis 2030 zu erfüllenden neuen Luftqualitätsnormen wurden dabei enger an die Luftqualitätsleitlinien der WHO angeglichen. Zu diesen Schadstoffen gehören beispielsweise Partikel PM10 und PM 2,5 sowie Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid. Eine Verlängerung der Frist über 2030 hinaus kann von den Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Falls das Risiko besteht, dass die neuen Normen bis zu diesem Zeitpunkt nicht erreicht werden können, sind vor 2030 Luftqualitätsfahrpläne auszuarbeiten.
Weitere Inhalte:
  • Anpassungen bei der Überwachung und Modellierung der Luftqualität
  • regelmäßige Überprüfung der Luftqualitätsnormen anhand aktuellster wissenschaftlicher Erkenntnisse
  • Zugang zu Gerichten und Schadenersatz
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, um die Vorgaben in nationales Recht umzusetzen.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Rates.