Sach- und Fachkundeprüfungen

Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung

Informationen rund um die Sachkundeprüfung "Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK" (SKP IDV)
Die IHKs sind in Deutschland für die Durchführung der o. g. Sachkundeprüfung verantwortlich.
Informationen zur Branche, zum Erlaubnisverfahren, zum Nachweis der Sachkunde ("alter Hase", gleichgestellte Abschlüsse) und zum Register für Immobiliardarlehensvermittler erhalten Sie hier.
NEU: ab 01.03.2024 gelten neue Fallvorlagen sowie ein neuer Bewertungsbogen für die praktische Prüfung. Weitere Infos hierzu finden Sie unter ‘Wie gliedert sich die Prüfung? Praktische Prüfung’.

Was sind die rechtlichen Grundlagen der Prüfung?

Prüfungsordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 157 KB) für die Sachkundeprüfung Geprüfte/-r Fachfrau/-mann für Immobiliardarlehensvermittlung IHK

Wie gliedert sich die Prüfung?

Schriftliche Teile:

  1. Kenntnisse für die Immobliardarlehensvermittlung und -beratung
    40 Aufgaben in 60 Minuten, max. 40 Punkte
    und
  2. Finanzierung und Kreditprodukte
    60 Aufgaben im 90 Minuten, max. 60 Punkte
Beide Teile werden gesondert bewertet und müssen mit jeweils mindestens 50 % bestanden werden.

Praktische Prüfung:

Der praktische Teil der Prüfung wird als Simulation eines Kundenberatungsgespräches durchgeführt. Sie sollen nachweisen, dass Sie kundengerechte Lösungen entwickeln und anbieten können (§ 3 Abs. 4 ImmVermV). Dabei können Sie übliche Beratungsutensilien nutzen. Das Kundenberatungsgespräch dauert 20 Minuten (vorher 20 Minuten Vorbereitungszeit). Sie können in der praktischen Prüfung max. 100 Punkte erreichen.
Auf der Homepage des DIHK sind weitere wichtige Informationen. Scrollen Sie nach unten und wählen Sie IMMOBILIARDARLEHENSVERMITTLER aus. In dem sich aufklappenden Informationsteil finden Sie unten den DIHK-Rahmenplan ,die Fallvorgaben für die praktische Prüfung, den Bewertungsbogen und eine Deutschlandkarte der prüfenden IHKs.
NEU: ab 01.03.2024 gelten neue Fallvorlagen sowie ein neuer Bewertungsbogen für die praktische Prüfung. Die obigen Verlinkungen sind bereits mit den neuen Vorlagen verknüpft.

Wie kann ich mich auf die Prüfung vorbereiten?

Es gibt einen DIHK-Rahmenplan als gemeinsame Empfehlung des Sachverständigengremiums mit der Aufgabe, die Vorgaben der Anlage 1 der Verordnung aufzugreifen und zu spezifizieren. Er bildet die Grundlage für die Erstellung von lernzielorientierten Prüfungsaufgaben und ist die Basis für die Gestaltung von Vorbereitungslehrgängen. Die didaktische Aufbereitung, zeitliche Abfolge und Verknüpfung der Lerninhalte obliegt den Bildungsanbietern (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 53 KB).
Bei der Lehrgangsplanung sollte darauf geachtet werden, dass für die zu vermittelnden Kompetenzen der knapp bemessene Stundenrahmen für den Transfer zum praxisbezogenen Handeln genutzt wird. Dies erfordert auch die Bereitschaft der Teilnehmer, die Lehrgangsinhalte eigenständig vorzubereiten und zu vertiefen.

Wie und zu welchen Terminen kann ich mich anmelden?

Die IHK Potsdam führt die schriftliche Prüfung am PC durch. Wir prüfen zu allen bundeseinheitlichen Prüfungsterminen. Allerdings nur 4x im Jahr auch mündlich. Die mündliche Prüfung, sofern diese notwendig ist, findet i.d.R. eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Die Einladung zur mündlichen Prüfung verschicken wir am Tag der bestandenen schriftlichen Prüfung. Beachten Sie bitte die Befreiungsmöglichkeiten!
Teilprüfung = nur schriftlich, mündlich befreit
Vollprüfung = schriftlich und mündlich (!!! nur Mär/Jun/Sep/Nov !!!)
schr. Prüfung mdl. Prüfung Anmeldeschluss Onlineanmeldung via Privatperson Onlineanmeldung via Firma
Vollprüfung 17.09.2024 24.09.2024 01.09.2024
Teilprüfung 15.10.2024 KEINE 29.09.2024
Vollprüfung 12.11.2024 19.11.2024 27.10.2024 jetzt anmelden jetzt anmelden
Sollten Sie einen anderen Prüfungstermin benötigen, finden Sie in dieser Deutschlandkarte weitere prüfende IHKs.

Wie kann ich von der Prüfung zurücktreten?

Sie können nur schriftlich von Ihrer Anmeldung zur Prüfung zurücktreten. Bitte beachten Sie hier die Gebühren zu Rücktritt/Nichtteilnahme gemäß des aktuellen Gebührentarifs der IHK Potsdam oder springen Sie zum Punkt Prüfungsgebühren.

Kann ich mich vom praktischen Prüfungsteil befreien lassen?

Folgende Prüfungsteilnehmer können sich nach § 3 Abs. 5 ImmVermV von der praktischen Prüfung befreien lassen (abschließende Auflistung). Bitte fügen Sie einen Nachweis der Prüfungsanmeldung bei.
Personen Nachweis durch
Versicherungsvertreter mit Erlaubnis
nach § 34 d Abs. 1 GewO
Erlaubnisurkunde/ Registerauszug
Versicherungsmakler mit Erlaubnis
nach § 34 d Abs. 1 GewO
Erlaubnisurkunde/ Registerauszug
Versicherungsberater mit Erlaubnis
nach § 34 e GewO
Erlaubnisurkunde/ Registerauszug
Finanzanlagenvermittler mit Erlaubnis
nach § 34 f GewO
Erlaubnisurkunde/ Registerauszug
Honorar-Finanzanlagenberater mit Erlaubnis
nach § 34 h GewO
Erlaubnisurkunde/ Registerauszug
Geprüfte/-r Versicherungsfachfrau/-mann IHK
nach § 34 d Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 GewO
Sachkunde-Bescheinigung der IHK
Versicherungsfachfrau/-mann BWV
(des Berufsbildungswerks der Versicherungswirtschaft e. V.)
Zeugnisurkunde
Geprüfte/-r Finanzanlagenfachfrau-/mann IHK
nach § 34 f Abs. 2 Nr. 4 GewO,
auch i.V.m. § 34 h Abs. 1 S. 4 GewO (Honorar-Finanzanlagenberater)
Sachkunde-Bescheinigung der IHK
Folgende Nachweise reichen nicht aus, um eine Befreiung von der praktischen Prüfung zu rechtfertigen:
  • ein BWV-Ausweis
  • eine Registrierung gem. §34 d Abs. 4 GewO (gebundener Versicherungsvermittler)
  • "Servicefachfrau/-mann Versicherungen (BWV)"
  • Berufsabschluss "Kauffrau/-mann für Versicherungen und Finanzanlagen"
Die IHKs treten weiterhin dafür ein, dass dieser Abschluss eine Befreiung von der praktischen Prüfung ermöglicht und ebenfalls in § 3 Abs. 5 ImmVermV aufgenommen wird. Im Gesetz ist dieser allerdings momentan nicht in der abschließenden Auflistung enthalten.

Wie hoch sind die Prüfungsgebühren?

Auszug aus dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 267 KB) der IHK Potsdam zu den Prüfungsgebühren:
Abschnitt Gebührenposition Euro-Betrag
8.2.1 Vollprüfung (schriftlicher und praktischer Prüfungsteil)
bzw. deren Wiederholung
365,00
8.2.2 Teilprüfung (nur schriftlicher Prüfungsteil)
bzw. deren Wiederholung
230,00
8.2.4 Wiederholung praktischer Prüfungsteil 215,00
8.2.5 Rücktritt/Nichtteilnahme
8.2.5.1 Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Beginn einer Prüfung ermäßigt sich die jeweilige Gebühr nach 8.2.1, 8.2.2, 8.2.3 oder 8.2.4 auf 0,00
8.2.5.2 Bei Rücktritt ab 13 Tage vor der Prüfung bis 2 Tage vor der Prüfung 50 % der Gebühr nach Abschnitt 8.2.1, 8.2.2, 8.2.3 oder 8.2.4
8.2.5.3 Bei Rücktritt am Vortag der Prüfung oder am Prüfungstag oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung 100% Gebühr nach Abschnitt 8.2.1, 8.2.2, 8.2.3 oder 8.2.4