Fortbildungsprüfungen

Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/in

Was ist das Ziel der Prüfung?

Der Nachweis der Qualifikation zum Geprüften Technischen Fachwirt/zur Geprüften Technischen Fachwirtin und damit die Befähigung
  • in Betrieben unterschiedlicher Größe und Branchen sowie in verschiedenen Bereichen und Tätigkeitsfeldern eines Betriebes Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahrzunehmen,
  • das Wahrnehmen von Schnittstellenfunktionen zwischen den betriebswirtschaftlichen und technischen Unternehmensbereichen durch kommunikative Kompetenzen,
  • sich auf veränderte Methoden und Systeme in der Produktion, auf sich verändernde Strukturen der Arbeitsorganisation und auf neue Methoden der Organisationsentwicklung, der Personalführung und -entwicklung flexibel einzustellen sowie den technisch-organisatorischen Wandel im Betrieb mitzugestalten.
Darüber hinaus ist durch die Prüfung festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, in den betrieblichen Funktionsfeldern "Materialwirtschaft/Logistik", "Absatzwirtschaft", "Einkauf", "Arbeitsvorbereitung/Kostenrechnung", "Entwicklung/Konstruktion" und "Betriebserhaltung/Produktion" Aufgaben unter Berücksichtigung der ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte eines nachhaltigen Wirtschaftens eigenständig und verantwortlich wahrnehmen zu können.

Wie gliedert sich die Prüfung?

Die Prüfung gliedert sich in folgende Teilprüfungen:
1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
2. Technische Qualifikationen
3. Handlungsspezifische Qualifikationen

Inhalte:

1. Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
2. Technische Qualifikationen
  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik
In den Teilprüfungen 1 & 2 kann bei mangelhafter Leistung in einem Prüfungsfach jeweils eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.
3. Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  • Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
  • Führung und Zusammenarbeit
Die aufgeführten Qualifikationsbereiche werden schriftlich geprüft.
Als weitere Prüfungsleistung wird innerhalb des Prüfungsteils “Handlungsspezifische Qualifikationen ein situationsbezogenes Fachgespräch mit Präsentation mündlich durchgeführt.

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt werden?

Wir empfehlen dringend, die Zulassung zur Prüfung vor Beginn eines Vorbereitungslehrganges zu beantragen. Ihren Zulassungsbescheid können Sie über dieses Onlineformular (Zulassungsantrag) beantragen.
Die Zulassungsvoraussetzungen sind in § 2 der VO (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 78 KB) beschrieben.
Die „Wirtschaftsbezogenen Qualifikationen“ und „Technischen Qualifikationen“ sind zuerst abzulegen. Dafür ist Folgendes nachzuweisen:
Voraussetzung
Erforderliche einschlägige Berufspraxis
(ohne Ausbildungs-/Studienzeiten)
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich technischen Ausbildungsberuf
keine
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf
ein Jahr
keiner der oben genannten Abschlüsse
vier Jahre
Die Zulassung zu den handlungsspezifischen Qualifikationen erfordert den Nachweis über die Ablegung der Prüfungsteile Wirtschaftsbezogene Qualifikationen und Technische Qualifikationen, die nicht länger als 5 Jahre zurück liegen und ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Zum Fachgespräch kann nur zugelassen werden, wer alle schriftlichen Prüfungen bestanden hat.
Achtung: Örtlich zuständig für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Geprüften Technischen Fachwirt/in ist die IHK, in deren Bezirk die Prüfungsinteressenten ihren Wohnsitz haben, in einem Arbeitsverhältnis stehen oder selbstständig tätig sind bzw. an einer Maßnahme der Fortbildung teilnehmen. Ihre zuständige IHK finden Sie hier.

Wann sind die Prüfungstermine?

Eine Übersicht über die bundeseinheitlichen Prüfungstermine der kommenden Jahre finden Sie auf der Homepage der DIHK-Bildungs-GmbH auf der Seite “Technische Fachwirte” bzw. über diesen Link.
Anmeldeschluss der Prüfungen:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Frühjahrsprüfung 31.12.
Herbstprüfung 30.06.
2. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung 30.10.
Herbstprüfung 30.04.
3. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Frühjahrsprüfung 31.01.
Herbstprüfung 31.08.

Welche Prüfungsgebühren fallen an?

Die Prüfungsgebühr für den Prüfungsteil wirtschaftsbezogenen Qualifikationen beträgt zurzeit 280,00 EUR. Für den Prüfungsteil technische Qualifikationen fällt eine Gebühr von 210,00 EUR an und 285,00 EUR für den Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen.
Bei einer Wiederholungsprüfung fallen erneut anteilige Gebühren an:
1. Teilprüfung Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
2. Teilprüfung Technische Qualifikationen
Je einfache schriftliche Prüfung, unter 180 min Prüfungsdauer 70,00 EUR
3. Teilprüfung Handlungsspezifische Qualifikationen
Komplexe schriftliche Prüfung, ab 180 min Prüfungsdauer 110,00 EUR
Mündliche Prüfung einschließlich Präsentation 175,00 EUR
Folgende Gebühren werden im Fall eines Rücktrittes oder eines Fernbleibens berechnet:
Rücktritt nach Anmeldeschluss bis 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 30 %
Rücktritt weniger als 4 Wochen vor Prüfungsbeginn 50 %
Entschuldigtes Fernbleiben 50 %
Unentschuldigtes Fernbleiben 100 %
Den vollständigen aktuellen Gebührentarif der IHK Potsdam finden Sie hier.

Welche Rechtsgrundlagen gelten für diese Prüfung?

Woher bekomme ich weitere Informationen?

Für Ihre Fragen zu dieser Prüfung steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Jessica Löffler unter der Telefonnummer 0331 2786-264 oder per E-Mail jessica.loeffler@ihk-potsdam.de gern zur Verfügung.