Finanzierungshilfe
Aufstiegs- und Weiterbildungen fördern lassen
Regelmäßige Weiterbildung gilt als der wichtigste Faktor, um beruflich am Ball zu bleiben. Sie sorgt für die nötige Sachkenntnis, um die Herausforderungen des modernen Berufslebens immer wieder zu meistern. Wer beruflich fit bleiben will, macht lebenslanges Lernen zu seinem Trainingsprogramm.
Weiterbildung kostet Geld! Abhängig von der Art der gewählten Qualifizierung sowie vom sozialen und beruflichen Hintergrund empfehlen sich verschiedene Finanzierungshilfen.
Aufstiegs-BaföG nach Aufstiegsfortbildungsgesetz (AFBG)
Wer über eine abgeschlossene Erstausbildung verfügt und sich zum Meister, Techniker, Fachwirt Fachkaufmann, Fachkrankenpfleger, Betriebswirt etc. qualifiziert, kann die so genannte Aufstiegsförderung bei seinem jeweiligen Amt für Ausbildungsförderung beantragen. Eine Alters- oder Einkommensgrenze existiert dabei nicht. Die Förderung setzt sich aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der Fördersumme und einem zinsgünstigen Bankdarlehen zusammen. Bei Vollzeitmaßnahmen muss der Zuschuss für Lebensunterhalt seit August 2020 nicht mehr zurückgezahlt werden. Für jede Fortbildungsstufe (Berufsspezialist, Bachelor Professional und Master Professional) kann das AFBG neu beantragt werden.
Weiterbildungsstipendium
Seit 1991 unterstützt das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung” gezielt begabte junge Absolventinnen und Absolventen einer Berufsausbildung bei ihrer „Karriere mit Lehre” mit einem Weiterbildungsstipendium.
Förderung der Weiterbildung in Unternehmen
Die Richtlinie zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Land Brandenburg fördert u. a. auch die Qualifizierung von Beschäftigten auf der Grundlage dargelegter Qualifizierungsbedarfe mit mindestens € 500,00 pro Antrag und maximal € 3.000,00 pro Teilnehmer. Zielgruppe sind Unternehmen, die eine Betriebsstätte im Land Brandenburg im Sinne von §12 Abgabenordnung unterhalten.
Aufstiegsstipendium
Mit dem Aufstiegsstipendium werden Frauen und Männer gefördert, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben und mindestens zwei Jahre Berufserfahrungen gesammelt haben. Das heißt, dass sie die Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote mindestens 1,9 beziehungsweise mit 87 Punkten bestanden haben oder die erfolgreiche Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb nachweisen. Mit Unterstützung des Stipendiums können Menschen ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule aufnehmen. Das Aufstiegsstipendium ist Teil der Qualifizierungsinitiative "Aufstieg durch Bildung" . Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.
Steuerrückerstattung vom Finanzamt
Ausgaben für Weiter- und Fortbildung während des Arbeitslebens zählen zu den Werbungskosten und sind damit unbegrenzt abzugsfähig, wenn sie in Zusammenhang mit dem Beruf stehen.