IHK24
Auskunfts-, Beschwerde- und Klagemöglichkeiten
Auskunfts-, Beschwerde- und Klagemöglichkeiten
Im Betrieb kann sich der/die Auszubildende in allen Fragen an den Ausbildenden, seinen Ausbilder oder an den Betriebs- bzw. Personalrat wenden. Daneben gibt es noch eine Reihe von außerbetrieblichen Beratungs- oder Beschwerdestellen. Die IHK als zuständige Stelle ist gesetzlich verpflichtet, die Berufsausbildung durch Beratung zu fördern. Sie muss u. a. Ausbildungsberater bestellen.
Über Ausbildungsberufe berät u. a. die Agenturen für Arbeit.
Zu Fragen des Jugendarbeitsschutzgesetzes geben die Gewerbeaufsichtsämter Auskunft.
Zu Fragen des Jugendarbeitsschutzgesetzes geben die Gewerbeaufsichtsämter Auskunft.
Das Arbeitsgericht ist u. a. auch für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis zuständig.
Vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts muss ein zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden von der zuständigen Stelle errichteter Schlichtungsausschuss angerufen werden. Diesem Ausschuss gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Zahl an. Die Parteien müssen von diesem Gremium gehört werden.
Vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichts muss ein zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden von der zuständigen Stelle errichteter Schlichtungsausschuss angerufen werden. Diesem Ausschuss gehören Arbeitnehmer und Arbeitgeber in gleicher Zahl an. Die Parteien müssen von diesem Gremium gehört werden.