IHK24
Schlichtung zwischen Ausbildenden und Auszubildenden
Der Schlichtungsausschuss ist paritätisch durch einen Arbeitgebervertreter und einen Arbeitnehmervertreter besetzt. Deren Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich.
Die Geschäftsführung und somit die Organisation des Schlichtungsverfahrens obliegt der zuständigen Stelle. Diese nimmt die Anträge auf Verhandlung vor dem Schlichtungsausschuss entgegen und prüft, ob der Schlichtungsausschuss im konkreten Fall zuständig ist. Sie stimmt Termine ab und informiert alle Beteiligten, führt Protokoll und steht dem Schlichtungsausschuss beratend zur Seite.
Der Schlichtungsausschuss der IHK Potsdam tagt zurzeit ca. 1 x monatlich, in der Regel an einem Mittwoch.
Der Schlichtungsausschuss erhält vor der Verhandlung alle eingereichten Unterlagen, um sich in die Thematik einzulesen. Im Rahmen der Verhandlung werden Antragsteller und Antragsgegner zunächst angehört. Grundsätzlich strebt der Schlichtungsausschuss eine einvernehmliche Lösung zwischen den Beteiligten an. Ist dies nicht möglich, wird unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte ein Spruch gefällt. In einigen Fällen ist weder eine Einigung möglich, noch kommt - aufgrund fehlender Einstimmigkeit - ein Spruch zustande.
Wird der Spruch nicht durch beide Seiten anerkannt oder kommt kein Spruch zustande, ist der Weg zum Arbeitsgericht frei.
Im Downloadbereich finden Sie den Schlichtungsantrag, ein Merkblatt und die Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses.