Ausbildung
Vordrucke für Ausbilder und Prüfer
Benennung eines Ausbilders
Um einen neuen Ausbilder im Verzeichnis der IHK Potsdam registrieren zu lassen, senden Sie uns bitte das ausgefüllte und vom Ausbilder und Ausbildenden (Betrieb) unterschriebene Datenblatt "Ausbilderkarte" sowie die Kopien der Nachweise der fachlichen und berufs- und arbeitspädagogischen Eignung. Weitere Informationen für Ausbilder finden Sie hier.
In bestimmten Fällen kann ein Antrag auf Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung (DOC-Datei · 84 KB) gestellt werden.
Prüfertätigkeit
Die Industrie- und Handelskammer organisiert für alle Ausbildungsberufe die Prüfungen. Dazu zählt auch die Berufung von Prüfungsausschüssen. In vielen Berufen werden Prüfer (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) insbesondere aus der Praxis gesucht. Wenn Sie Interesse an einer ehrenamtlichen Tätigkeit als Prüfer haben, nehmen Sie bitte Kontakt zum zuständigen Prüfungssachbearbeiter auf und senden Sie uns Ihre Bereitschaftserklärung zur Prüfertätigkeit zusammen mit dem Nachweis der fachlichen Eignung.
Prüferaufwandsentschädigung
Die Prüfertätigkeit ist ehrenamtlich. Für Zeitversäumnisse, nötige Fahrtkosten und sonstige Aufwendungen kann entsprechend der Entschädigungsregelung der IHK Potsdam vom 1. Januar 2012 eine Entschädigung abgerechnet werden. Bitte nutzen Sie für die Abrechnung Ihrer Aufwendungen die Prüferabrechnung-Online. Bitte beachten Sie, dass die Abrechnung mindestens einmal jährlich erfolgen muss, da die abgerechnete Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegen darf.