Recht

Formulare Erlaubnis ungebundene Versicherungsvermittler

  • Einen Antrag auf Erlaubnis können nur natürliche Personen oder juristische Personen stellen (Beispiel: e. V., Genossenschaft, AG, Stiftung, GmbH)
  • Bei Personengesellschaften (OHG, KG, GbR) muss jeder zur Geschäftsführung berechtigte Gesellschafter eine Erlaubnis nach § 34 d GewO beantragen.
  • Bei der OHG ist grundsätzlich jeder Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt, wenn nicht die Geschäftsführung auf bestimmte Personen übertragen wurde. Hat eine Übertragung nicht stattgefunden, muss jeder Gesellschafter die Erlaubnis beantragen.
  • Bei der KG ist der Komplementär der Geschäftsführer. Insoweit genügt sein Antrag auf Erlaubnis und Registrierung.
  • Bei der GmbH & Co.KG ist die GmbH der Erlaubnisträger und muss daher den Antrag auf Erlaubnis stellen. Sowohl GmbH als auch die GmbH & Co.KG benötigen eine Haftpflichtversicherung (bei gemeinsamer Versicherung ist die GmbH als „Versicherungsnehmer“ und die GmbH & Co.KG als „Mitversicherte Person“ einzutragen)