Über uns
Gebührentarif der IHK Pfalz
- 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Vor dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)
- 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Nach dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)
- 2. Außenwirtschaft
- 3. Verkehr
- 4. Handel und Dienstleistungen
- 5. Vereidigung von Sachverständigen / Schlichtung
- 6. Allgemeine Verwaltungsgebühren
- 8. Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV)
Gebührenkennziffer
|
Gebührentatbestand
|
Euro (gültig ab Juli 2024 |
---|---|---|
1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Vor dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse) |
||
1.1
|
Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
Für nicht IHK-Pfalz-zugehörige Unternehmen wird die fünffache Gebühr der Ziffern 1.1.1 bis 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben.
|
|
1.1.1
|
Eintragung
|
|
1.1.1.1
|
Einreichung Ausbildungsvertrag online
|
40,00
|
1.1.1.2
|
Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform
|
50,00
|
1.1.2
|
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil
|
92,00
|
1.1.3
|
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst
|
149,00
|
1.1.4
|
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung mehr als einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst
|
156,00
|
1.1.5
1.1.5.1
|
Abschlussprüfungen in Sonderfällen
Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
|
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
|
1.1.5.2
|
Gemäß § 45 Abs. 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1)
|
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
|
1.1.6
|
Abschlussprüfung bei Umschulung
|
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
|
1.1.7
|
Wiederholung einer Prüfung
|
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 abzüglich 15,00 Euro
|
1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Nach dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse) |
||
1.1
|
Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
|
|
1.1.1
|
Eintragung
|
|
1.1.1.1
|
Einreichung Ausbildungsvertrag online
|
40,00
|
1.1.1.2
|
Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform
|
50,00
|
1.1.2
|
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil
|
184,00
|
1.1.3
|
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit mindestens einem praktischem Prüfungsanteil oder einem vom Prüfungsausschuss zu genehmigenden betrieblichen Prüfungsinhalt
|
312,00
|
1.1.4
|
entfallen
|
|
1.1.5
|
Abschlussprüfungen in Sonderfällen
|
|
1.1.5.1
|
Gemäß §45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
|
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 -1.1.3
|
1.1.5.2
|
Gemäß § 45 Abs 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1) |
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
|
1.1.6
|
Abschlussprüfung bei Umschulung
|
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
|
1.1.7
|
Wiederholung einer Prüfung
|
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3 abzüglich 15,00
|
1.1.8
|
Qualifizierungsbausteine
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines in Anlehnung an anerkannte Ausbildungsberufe oder gleichwertiger Berufsausbildung zur Berufsausbildungsvorbereitung gemäß § 51 BBiG und Berufsausbildungs-Bescheinigungsverordnung (BAV-BVO)
|
entfällt
|
1.1.8.1
|
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der bereits von einer anderen Kammer geprüft wurde
|
entfällt |
1.1.8.2
|
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der erstmals geprüft wurde
|
entfällt |
1.2
|
Fortbildungsprüfungen
|
|
1.2.1
|
Schriftliche Prüfungen
|
|
1.2.1.1
|
Einfache schriftliche Prüfungsbereiche jeweils (Prüfungsdauer bis 180 Minuten)
|
105,00 |
1.2.1.2
|
Komplexe schriftliche Prüfungsaufgaben (Situationsaufgaben, Fallstudien) (Prüfungsdauer über 180 Minuten
|
jeweils 205,00 |
1.2.1.3
|
EDV-Prüfungen
|
entfällt |
1.2.1.4
|
Projektarbeit / Hausarbeit
|
280,00 |
1.2.2
|
Präsentation und / oder situationsbez. Fachgespräch
|
280,00 |
1.2.3
|
Praktische Prüfungen zuzügl. evtl. Materialkosten
|
entfällt |
1.2.4
|
Ausbildereignungsprüfung (AEVO) komplett
|
150,00 |
1.2.4.1
|
Schriftlicher Teil
|
75,00
|
1.2.4.2
|
Praktischer Teil
|
75,00
|
1.2.5
|
Zusatzqualifikation Englisch
|
entfällt |
1.2.6
|
Wiederholung von Prüfungen
siehe aufgeführte Prüfungen 1.2.1.1 bis 1.2.5
|
|
1.3
|
Sonstige Gebühren in der Aus- und Fortbildung
|
|
1.3.1
|
Verspätete Anmeldung zu Prüfungen
|
50,00
|
1.3.2.
|
Rücktritt von der Prüfung
|
|
1.3.2.1
|
- Verwaltungsgebühr
|
50,00
|
1.3.2.2
|
- zzgl. evtl. Kosten für bestellte / erstellte Aufgaben
|
nach Aufwand
|
1.3.3
|
Wiederholung von Prüfungen
|
entfällt
|
1.3.3.1
|
- je Prüfungsteil / Handlungsfeld
|
entfällt |
1.3.3.2
|
- je Prüfungsfach
|
entfällt |
1.3.3.3
|
- Materialkosten
|
entfällt |
1.3.4
|
Ausstellung eines weiteren Zeugnisses in der Ausbildung
|
40,00
|
1.3.5
|
Widerspruchsverfahren mit ablehnendem Bescheid
|
50,00
|
1.3.6
|
Anmeldung zu einem weiteren Wahlfach / Wahlqualifikation
|
100,00
|
1.3.7
|
Säumnisgebühr für verspätete oder nicht eingereichte Unterlagen
|
50,00
|
1.3.8
|
Prüfung einer Zusatzqualifikation
|
150,00
|
Gebührenkennziffer
|
Gebührentatbestand
|
Euro (gültig ab Juli 2024) |
---|---|---|
2. Außenwirtschaft |
||
2.1
|
Carnets
|
|
2.1.1 (ab Juli 2024)
|
Ausstellung eines Carnets für IHK-Zugehörige und für Nichtmitglieder sowie die Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets
|
95,00
|
2.1.2
|
Ausstellung eines Carnets für Nichtmitglieder
|
entfällt |
2.1.3
|
Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets
|
entfällt |
2.2
|
Beglaubigung von Rechnungen und sonstigen Begleitpapieren im Außenwirtschaftsverkehr, Ausstellung von Ursprungszeugnissen (je Satz)
|
|
2.2.1
|
digital
|
9,00
|
2.2.2
|
Papierform
|
13,00
|
2.3
|
Ursprungsermittlung gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln
|
600,00 bis 2.000,00 |
Gebührenkennziffer
|
Gebührentatbestand
|
Euro ab Juli 2024 |
---|---|---|
3. Verkehr |
||
3.1
|
Fachkundeprüfungen
|
|
3.1.1
|
Güterkraftverkehr
|
240,00 |
3.1.2 (ab Juli 2024)
|
Omnibusverkehr
|
240,00
|
3.1.3
|
Verkehr mit Taxen und Mietwagen
|
210,00 |
3.1.4 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
|
3.2
|
Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
|
|
3.2.1
|
Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit
|
300,00
|
3.2.2
|
Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung
|
40,00
|
3.2.3
|
Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung
|
40,00
|
3.2.4
|
Ausstellung einer Zweitschrift
|
20,00
|
3.3
|
Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
|
|
3.3.1
|
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
|
|
3.3.1.1
|
- 1. Kurs
|
700,00
|
3.3.1.2
|
- je weiterer Kurs
|
350,00
|
3.3.2
|
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
|
|
3.3.2.1
|
- 1. Kurs
|
350,00
|
3.3.2.2
|
- je weiterer Kurs
|
175,00
|
3.3.3
|
Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung
|
100,00 bis 350,00 |
3.3.4
|
Prüfung der Gefahrgutfahrer
|
50,00
|
3.3.4.1 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Gebühr
|
3.3.4.2 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig
|
|
3.3.5
|
Ersatzausstellung (ADR-Bescheinigung)
|
20,00
|
3.4
|
Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
|
|
3.4.1
|
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen
|
|
3.4.1.1. (ab Juli 2024)
|
- 1. Verkehrsträger
|
600,00
|
3.4.1.2 (ab Juli 2024)
|
- je weiterer Verkehrsträger
|
350,00
|
3.4.2
|
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
|
|
3.4.2.1 (ab Juli 2024)
|
- 1. Verkehrsträger
|
300,00
|
3.4.2.2 (ab Juli 2024)
|
- je weiterer Verkehrsträger
|
175,00
|
3.4.3
|
Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung
|
70,00 bis 300,00
|
3.4.4
|
Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
|
180,00
|
3.4.4.1 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
|
3.4.4.2 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
|
|
3.4.5 (ab Juli 2024)
|
Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises
|
20,00
|
3.4.5.1
|
- Umschreibung eines Schulungsnachweises
|
entfällt |
3.4.5.2
|
- Ersatzausstellung
|
entfällt |
3.5
|
Prüfung von Berufskraftfahrern nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
|
|
3.5.1
|
Prüfung Grundqualifikation
|
|
3.5.1.1
|
Theoretische Prüfung
|
250,00 |
3.5.1.2
|
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
|
entfällt |
3.5.1.3
|
Theoretische Prüfung Umsteiger
|
entfällt |
3.5.1.4
|
Praktische Prüfung
|
1.300,00
|
3.5.1.5
|
Praktische Prüfung Quereinsteiger
|
entfällt |
3.5.1.6
|
Praktische Prüfung Umsteiger
|
entfällt |
3.5.2
|
Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
|
130,00
|
3.5.2.1
|
Theoretische Prüfung
|
entfällt |
3.5.2.2
|
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
|
entfällt |
3.5.2.2
|
Theoretische Prüfung Umsteiger
|
entfällt |
3.5.3
|
Ausfertigung einer Zweitschrift
|
20,00
|
3.5.4
|
Rücktritt, Nichtteilnahme
|
|
3.5.4.1 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
|
3.5.4.2 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
|
|
3.5.4.2.1
|
bis 15 Werktage vor dem Prüfungstermin
|
entfällt |
3.5.4.2.2
|
bis einschl. 8 Werktage vor dem Prüfungstermin
|
entfällt |
3.5.4.2.3
|
bis einschl. 4 Werktage vor dem Prüfungstermin
|
entfällt |
3.5.4.2.4
|
weniger als 4 Werktage vor dem Prüfungstermin oder Nichtantritt zur Prüfung
|
entfällt |
Gebührenkennziffer
|
Gebührentatbestand
|
Euro (ab Juli 2024) |
---|---|---|
4. Handel und Dienstleistungen |
||
4.1.
|
Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz
|
100,00 |
4.1.1
|
Ausnahmeregelung zur Befreiung vom Gaststättenunterrichtungsverfahren für bestimmte Berufsgruppen nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
|
entfällt |
4.1.2
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
|
4.1.3
|
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
|
|
4.2
|
Bewachungsgewerbe
|
|
4.2.1
|
Unterrichtungsverfahren
|
|
4.2.1.1
|
- Unterrichtung 40 Stunden
|
465,00
|
4.2.1.2
|
- Unterrichtung 80 Stunden
|
entfällt |
4.2.1.3
|
Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 2 BewachV
|
entfällt |
4.2.1.4
|
Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 3 BewachV
|
entfällt |
4.2.1.5 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Unterrichtungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Unterrichtungsgebühr
|
4.2.1.6 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Unterrichtungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
|
|
4.2.1.7 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt während der Unterrichtung beträgt die Gebühr
|
50% der Unterrichtungsgebühr
|
4.2.2
|
Sachkundeprüfungen
|
|
4.2.2.1
|
Sachkundeprüfung gesamt
|
210,00 |
4.2.2.2
|
Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil
|
120,00
|
4.2.2.3
|
Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
|
60,00
|
4.2.2.4
|
Spezifische Sachkundeprüfung nach § 5e Abs. 2 Satz 3 BewachV gesamt (schriftlich und mündlich)
|
170,00
|
4.2.2.5
|
Spezifische Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil
|
110,00
|
4.2.2.6
|
Spezifische Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
|
60,00
|
4.2.2.7
|
Wiederholungsprüfung
|
jeweilige Gebühr nach 4.4.2
|
4.2.3
|
Rücktritt, Nichtteilnahme
|
|
4.2.3.1 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
|
4.2.3.2 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
|
|
4.3
|
Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
|
80,00
|
4.3.1 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
|
4.3.2 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
|
|
4.4
|
Gebühr über die Fachkundeprüfung nach § 7 des Bundeswaffengesetzes (für die Wiederholung der Prüfung gilt die gleiche Gebühr)
|
entfällt |
4.5
|
Versicherungsvermittler
|
|
4.5.1
|
Registereintragungen als Versicherungsvermittler oder -berater
|
|
4.5.1.1
|
Ohne Registrierung von EU/EWR Staaten
|
55,00 |
4.5.1.2
|
Zusätzliche Registrierung von EU/EWR Staaten
|
pro Staat 38,00 |
4.5.1.3
|
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten inländischen Registerdaten (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörden)
|
30,00
|
4.5.1.4
|
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU/EWR-Staaten nach der Erstregistrierung
|
pro Staat 30,00 |
4.5.2
|
Erlaubnisverfahren
|
|
4.5.2.1
|
Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater
|
250,00
|
4.5.2.2
|
Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
|
50,00
|
4.5.2.3
|
Durchführung des Verfahrens auf Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
|
150,00
|
4.5.2.4
|
Überprüfung, Änderung oder Ergänzung des Erlaubnisbescheides oder des Erlaubnisbefreiuungsbescheids
|
70,00
|
4.5.2.5
|
Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen
|
50,00
|
4.5.3
|
Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
|
15,00
|
4.5.4
|
Widerspruch bei ablehnendem Bescheid
|
50,00 bis 360,00 |
4.5.5
|
Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
|
250,00 |
4.5.6
|
Anordnung einer Prüfung nach § 15 Abs. 1 oder 2 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
|
180,00 |
4.5.7
|
Sachkundeprüfung
|
|
4.5.7.1
|
- Gesamtprüfung
|
entfällt |
4.5.7.2
|
- Praktische Prüfung (Wiederholung)
|
entfällt |
4.5.7.3
|
- Rücktritt von der Prüfung zuzüglich angefallene Sachkosten
|
entfällt |
4.5.7.4
|
spezifische Sachkundeprüfung im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen
|
entfällt |
4.6
|
Finanzanlagenvermittler
|
|
4.6.1
|
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers (§ 34 f Abs. 1 GewO) im Register nach § 11 a GewO
|
100,00 |
4.6.2
|
Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (außer Löschung), soweit sie dem Eintragungspflichtigen zurechenbar sind (d.h. insbesondere ohne Straßenumbenennungen, Gemeindegebietsneugliederungen)
|
60,00 |
4.6.3
|
Erfassung inklusive Änderung und Löschung eines Beschäftigten im Register (§ 34 f Abs. 6 GewO) in das Register nach § 11 a GewO; je Meldung
|
50,00 |
4.7
|
Honorar-Finanzanlagenberater
|
|
4.7.1
|
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11 a GewO
|
100,00 |
4.7.2
|
Änderung von Registerdaten
|
60,00 |
4.7.3
|
Erfassung inklusive Änderungen und Löschung von Beschäftigten im Register
|
je Meldung 50,00 |
4.8
|
Immobiliardarlehensvermittler (Wohnimmobilienkreditvermittler)
|
|
4.8.1
|
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11a GewO
|
100,00 |
4.8.2
|
Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörde)
|
60,00 |
4.8.3
|
Erfassung inklusive Änderung und Löschung von Beschäftigten im Register
|
je Meldung 40,00 |
4.8.4
|
Erstregistrierung der Tätigkeit in EU- / EWR-Staaten
|
pro Staat 40,00 |
4.8.5
|
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU- / EWR-Staaten nach der Erstregistrierung
|
pro Staat 40,00
|
4.9
|
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnspielmöglichkeit
|
|
4.9.1
|
Unterrichtungsverfahren gem. § 33c Abs. 2 Ziffer 2 GewO
|
200,00
|
4.9.2
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
|
4.9.3 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
|
|
4.10
|
Zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz IHK
|
|
4.10.1
|
Sachkundeprüfung
|
|
4.10.1.1
|
Sachkundeprüfung gesamt
|
320,00
|
4.10.1.2
|
Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
|
160,00
|
4.10.1.3
|
Wiederholungsprüfung
|
jeweilige Gebühr nach 4.10.1
|
4.10.1.4
|
Rücktritt, Nichtteilnahme
|
|
4.10.1.4.1 (ab Juli 2024)
|
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
|
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
|
4.10.1.4.2 (ab Juli 2024)
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Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
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Gebührenkennziffer
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Gebührentatbestand
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Euro (ab Juli 2024) |
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5. Vereidigung von Sachverständigen / Schlichtung |
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5.1
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Anträge zur erstmaligen Bestellung und Vereidigung (Bestellungsgebühr)
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300,00 bis 1.000,00
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5.2
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Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung (Verlängerungsgebühr)
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200,00
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5.3
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Anträge auf nachträgliche Erweiterung/Änderung des Sachgebietes (Erweiterungsgebühr)
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150,00 bis 300,00
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5.4
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Anträge auf Genehmigung einer Zweigniederlassung
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150,00
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5.5
|
Übernahme der Zulassung aus einem anderen Bundesland
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150,00
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5.6
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Anträge zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von
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5.6.1
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- Schiffseichaufnehmer
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100,00
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5.6.2
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- Probenehmer
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150,00
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5.7
|
Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung
|
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5.7.1
|
- Schiffseichaufnehmer
|
100,00
|
5.7.2
|
- Probeaufnehmer
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75,00
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5.8
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Schlichtung in kaufmännischen Streitigkeiten
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100,00 bis 500,00
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Gebührenkennziffer
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Gebührentatbestand
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Euro (ab Juli 2024) |
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6. Allgemeine Verwaltungsgebühren |
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6.1
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Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, Bescheinigungen von Ausbildungszeiten, Unterrichtungsnachweis sowie Ausstellung von Bescheinigungen und/der Beglaubigungen
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40,00
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6.2
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Anmahnung rückständiger Beiträge oder Gebühren (je Mahnung)
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18,50
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6.3
|
Einleitung von Zwangsbeitreibungen (Auslagenersatz)
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60,00
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6.4
|
Zurückweisung eines Rechtsbehelfs
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25,00 bis 300,00
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6.5
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Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung (Bezüglich der Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird auf die Gebührenregelung der lfd. Ziffer 2.5 der Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung – besonderes Gebührenverzeichnis (BS 2013 – 1 – 27) in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen).
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Gebührenkennziffer
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Gebührentatbestand
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Euro (ab Juli 2024)
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8. Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV) |
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8.1
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Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung
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60,00
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8.2
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Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen
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100,00 bis 200,00
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8.3
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Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger beruflicher Vorkenntnisse
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80,00
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