Über uns

Gebührentarif der IHK Pfalz

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (gültig ab Juli 2024

1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Vor dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)

1.1
Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse

Für nicht IHK-Pfalz-zugehörige Unternehmen wird die fünffache Gebühr der Ziffern 1.1.1 bis 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben.
1.1.1
Eintragung
1.1.1.1
Einreichung Ausbildungsvertrag online
40,00
1.1.1.2
Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform
50,00
1.1.2
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil
92,00
1.1.3
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst
149,00
1.1.4
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung mehr als einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst
156,00
1.1.5
1.1.5.1
Abschlussprüfungen in Sonderfällen
Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.5.2
Gemäß § 45 Abs. 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1)
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.6
Abschlussprüfung bei Umschulung
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.7
Wiederholung einer Prüfung
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 abzüglich 15,00 Euro

1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Nach dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)

1.1
Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
1.1.1
Eintragung
1.1.1.1
Einreichung Ausbildungsvertrag online
40,00
1.1.1.2
Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform
50,00
1.1.2
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil
184,00
1.1.3
Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit mindestens einem praktischem Prüfungsanteil oder einem vom Prüfungsausschuss zu genehmigenden betrieblichen Prüfungsinhalt
312,00
1.1.4
entfallen
1.1.5
Abschlussprüfungen in Sonderfällen
1.1.5.1
Gemäß §45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 -1.1.3
1.1.5.2
Gemäß § 45 Abs 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1)
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
1.1.6
Abschlussprüfung bei Umschulung
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
1.1.7
Wiederholung einer Prüfung
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3 abzüglich 15,00
1.1.8
Qualifizierungsbausteine
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines in Anlehnung an anerkannte Ausbildungsberufe oder gleichwertiger Berufsausbildung zur Berufsausbildungsvorbereitung gemäß § 51 BBiG und Berufsausbildungs-Bescheinigungsverordnung (BAV-BVO)
entfällt
1.1.8.1
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der bereits von einer anderen Kammer geprüft wurde
entfällt
1.1.8.2
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der erstmals geprüft wurde
entfällt
1.2
Fortbildungsprüfungen
1.2.1
Schriftliche Prüfungen
1.2.1.1
Einfache schriftliche Prüfungsbereiche jeweils (Prüfungsdauer bis 180 Minuten)
105,00
1.2.1.2
Komplexe schriftliche Prüfungsaufgaben (Situationsaufgaben, Fallstudien) (Prüfungsdauer über 180 Minuten
jeweils 205,00
1.2.1.3
EDV-Prüfungen
entfällt
1.2.1.4
Projektarbeit / Hausarbeit
280,00
1.2.2
Präsentation und / oder situationsbez. Fachgespräch
280,00
1.2.3
Praktische Prüfungen zuzügl. evtl. Materialkosten
entfällt
1.2.4
Ausbildereignungsprüfung (AEVO) komplett
150,00
1.2.4.1
Schriftlicher Teil
75,00
1.2.4.2
Praktischer Teil
75,00
1.2.5
Zusatzqualifikation Englisch
entfällt
1.2.6
Wiederholung von Prüfungen
siehe aufgeführte Prüfungen 1.2.1.1 bis 1.2.5
1.3
Sonstige Gebühren in der Aus- und Fortbildung
1.3.1
Verspätete Anmeldung zu Prüfungen
50,00
1.3.2.
Rücktritt von der Prüfung
1.3.2.1
- Verwaltungsgebühr
50,00
1.3.2.2
- zzgl. evtl. Kosten für bestellte / erstellte Aufgaben
nach Aufwand
1.3.3
Wiederholung von Prüfungen
entfällt
1.3.3.1
- je Prüfungsteil / Handlungsfeld
entfällt
1.3.3.2
- je Prüfungsfach
entfällt
1.3.3.3
- Materialkosten
entfällt
1.3.4
Ausstellung eines weiteren Zeugnisses in der Ausbildung
40,00
1.3.5
Widerspruchsverfahren mit ablehnendem Bescheid
50,00
1.3.6
Anmeldung zu einem weiteren Wahlfach / Wahlqualifikation
100,00
1.3.7
Säumnisgebühr für verspätete oder nicht eingereichte Unterlagen
50,00
1.3.8
Prüfung einer Zusatzqualifikation
150,00

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (gültig ab Juli 2024)

2. Außenwirtschaft

2.1
Carnets
2.1.1 (ab Juli 2024)
Ausstellung eines Carnets für IHK-Zugehörige und für Nichtmitglieder sowie die Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets
95,00
2.1.2
Ausstellung eines Carnets für Nichtmitglieder
entfällt
2.1.3
Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets
entfällt
2.2
Beglaubigung von Rechnungen und sonstigen Begleitpapieren im Außenwirtschaftsverkehr, Ausstellung von Ursprungszeugnissen (je Satz)
2.2.1
digital
9,00
2.2.2
Papierform
13,00
2.3
Ursprungsermittlung gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln
600,00 bis 2.000,00

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro ab Juli 2024

3. Verkehr

3.1
Fachkundeprüfungen
3.1.1
Güterkraftverkehr
240,00
3.1.2 (ab Juli 2024)
Omnibusverkehr
240,00
3.1.3
Verkehr mit Taxen und Mietwagen
210,00
3.1.4 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.2
Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung
3.2.1
Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit
300,00
3.2.2
Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung
40,00
3.2.3
Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung
40,00
3.2.4
Ausstellung einer Zweitschrift
20,00
3.3
Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern
3.3.1
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.3.1.1
- 1. Kurs
700,00
3.3.1.2
- je weiterer Kurs
350,00
3.3.2
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.3.2.1
- 1. Kurs
350,00
3.3.2.2
- je weiterer Kurs
175,00
3.3.3
Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung
100,00 bis 350,00
3.3.4
Prüfung der Gefahrgutfahrer
50,00
3.3.4.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Gebühr
3.3.4.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig
3.3.5
Ersatzausstellung (ADR-Bescheinigung)
20,00
3.4
Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
3.4.1
Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen
3.4.1.1. (ab Juli 2024)
- 1. Verkehrsträger
600,00
3.4.1.2 (ab Juli 2024)
- je weiterer Verkehrsträger
350,00
3.4.2
Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.4.2.1 (ab Juli 2024)
- 1. Verkehrsträger
300,00
3.4.2.2 (ab Juli 2024)
- je weiterer Verkehrsträger
175,00
3.4.3
Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung
70,00 bis 300,00
3.4.4
Prüfung der Gefahrgutbeauftragten
180,00
3.4.4.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.4.4.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
3.4.5 (ab Juli 2024)
Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises
20,00
3.4.5.1
- Umschreibung eines Schulungsnachweises
entfällt
3.4.5.2
- Ersatzausstellung
entfällt
3.5
Prüfung von Berufskraftfahrern nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
3.5.1
Prüfung Grundqualifikation
3.5.1.1
Theoretische Prüfung
250,00
3.5.1.2
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
entfällt
3.5.1.3
Theoretische Prüfung Umsteiger
entfällt
3.5.1.4
Praktische Prüfung
1.300,00
3.5.1.5
Praktische Prüfung Quereinsteiger
entfällt
3.5.1.6
Praktische Prüfung Umsteiger
entfällt
3.5.2
Prüfung beschleunigte Grundqualifikation
130,00
3.5.2.1
Theoretische Prüfung
entfällt
3.5.2.2
Theoretische Prüfung Quereinsteiger
entfällt
3.5.2.2
Theoretische Prüfung Umsteiger
entfällt
3.5.3
Ausfertigung einer Zweitschrift
20,00
3.5.4
Rücktritt, Nichtteilnahme
3.5.4.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.5.4.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
3.5.4.2.1
bis 15 Werktage vor dem Prüfungstermin
entfällt
3.5.4.2.2
bis einschl. 8 Werktage vor dem Prüfungstermin
entfällt
3.5.4.2.3
bis einschl. 4 Werktage vor dem Prüfungstermin
entfällt
3.5.4.2.4
weniger als 4 Werktage vor dem Prüfungstermin oder Nichtantritt zur Prüfung
entfällt

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (ab Juli 2024)

4. Handel und Dienstleistungen

4.1.
Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz
100,00
4.1.1
Ausnahmeregelung zur Befreiung vom Gaststättenunterrichtungsverfahren für bestimmte Berufsgruppen nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift
entfällt
4.1.2
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.1.3
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.2
Bewachungsgewerbe
4.2.1
Unterrichtungsverfahren
4.2.1.1
- Unterrichtung 40 Stunden
465,00
4.2.1.2
- Unterrichtung 80 Stunden
entfällt
4.2.1.3
Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 2 BewachV
entfällt
4.2.1.4
Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 3 BewachV
entfällt
4.2.1.5 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Unterrichtungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Unterrichtungsgebühr
4.2.1.6  (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Unterrichtungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.2.1.7 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt während der Unterrichtung beträgt die Gebühr
50% der Unterrichtungsgebühr
4.2.2
Sachkundeprüfungen
4.2.2.1
Sachkundeprüfung gesamt
210,00
4.2.2.2
Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil
120,00
4.2.2.3
Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
60,00
4.2.2.4
Spezifische Sachkundeprüfung nach § 5e Abs. 2 Satz 3 BewachV gesamt (schriftlich und mündlich)
170,00
4.2.2.5
Spezifische Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil
110,00
4.2.2.6
Spezifische Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
60,00
4.2.2.7
Wiederholungsprüfung
jeweilige Gebühr nach 4.4.2
4.2.3
Rücktritt, Nichtteilnahme
4.2.3.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.2.3.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
4.3
Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
80,00
4.3.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.3.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
4.4
Gebühr über die Fachkundeprüfung nach § 7 des Bundeswaffengesetzes (für die Wiederholung der Prüfung gilt die gleiche Gebühr)
entfällt
4.5
Versicherungsvermittler
4.5.1
Registereintragungen als Versicherungsvermittler oder -berater
4.5.1.1
Ohne Registrierung von EU/EWR Staaten
55,00
4.5.1.2
Zusätzliche Registrierung von EU/EWR Staaten
pro Staat 38,00
4.5.1.3
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten inländischen Registerdaten (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörden)
30,00
4.5.1.4
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU/EWR-Staaten nach der Erstregistrierung
pro Staat 30,00
4.5.2
Erlaubnisverfahren
4.5.2.1
Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater
250,00
4.5.2.2
Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz
50,00
4.5.2.3
Durchführung des Verfahrens auf Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler
150,00
4.5.2.4
Überprüfung, Änderung oder Ergänzung des Erlaubnisbescheides oder des Erlaubnisbefreiuungsbescheids
70,00
4.5.2.5
Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen
50,00
4.5.3
Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister
15,00
4.5.4
Widerspruch bei ablehnendem Bescheid
50,00 bis 360,00
4.5.5
Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung
250,00
4.5.6
Anordnung einer Prüfung nach § 15 Abs. 1 oder 2 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV)
180,00
4.5.7
Sachkundeprüfung
4.5.7.1
- Gesamtprüfung
entfällt
4.5.7.2
- Praktische Prüfung (Wiederholung)
entfällt
4.5.7.3
- Rücktritt von der Prüfung zuzüglich angefallene Sachkosten
entfällt
4.5.7.4
spezifische Sachkundeprüfung im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen
entfällt
4.6
Finanzanlagenvermittler
4.6.1
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers (§ 34 f Abs. 1 GewO) im Register nach § 11 a GewO
100,00
4.6.2
Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (außer Löschung), soweit sie dem Eintragungspflichtigen zurechenbar sind (d.h. insbesondere ohne Straßenumbenennungen, Gemeindegebietsneugliederungen)
60,00
4.6.3
Erfassung inklusive Änderung und Löschung eines Beschäftigten im Register (§ 34 f Abs. 6 GewO) in das Register nach § 11 a GewO; je Meldung
50,00
4.7
Honorar-Finanzanlagenberater
4.7.1
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11 a GewO
100,00
4.7.2
Änderung von Registerdaten
60,00
4.7.3
Erfassung inklusive Änderungen und Löschung von Beschäftigten im Register
je Meldung 50,00
4.8
Immobiliardarlehensvermittler (Wohnimmobilienkreditvermittler)
4.8.1
Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11a GewO
100,00
4.8.2
Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörde)
60,00
4.8.3
Erfassung inklusive Änderung und Löschung von Beschäftigten im Register
je Meldung 40,00
4.8.4
Erstregistrierung der Tätigkeit in EU- / EWR-Staaten
pro Staat 40,00
4.8.5
Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU- / EWR-Staaten nach der Erstregistrierung
pro Staat 40,00
4.9
Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnspielmöglichkeit
4.9.1
Unterrichtungsverfahren gem. § 33c Abs. 2 Ziffer 2 GewO
200,00
4.9.2
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.9.3 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.10
Zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz IHK
4.10.1
Sachkundeprüfung
4.10.1.1
Sachkundeprüfung gesamt
320,00
4.10.1.2
Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil
160,00
4.10.1.3
Wiederholungsprüfung
jeweilige Gebühr nach 4.10.1
4.10.1.4
Rücktritt, Nichtteilnahme
4.10.1.4.1 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr
40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.10.1.4.2 (ab Juli 2024)
Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (ab Juli 2024)

5. Vereidigung von Sachverständigen / Schlichtung

5.1
Anträge zur erstmaligen Bestellung und Vereidigung (Bestellungsgebühr)
300,00 bis 1.000,00
5.2
Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung (Verlängerungsgebühr)
200,00
5.3
Anträge auf nachträgliche Erweiterung/Änderung des Sachgebietes (Erweiterungsgebühr)
150,00 bis 300,00
5.4
Anträge auf Genehmigung einer Zweigniederlassung
150,00
5.5
Übernahme der Zulassung aus einem anderen Bundesland
150,00
5.6
Anträge zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von
5.6.1
- Schiffseichaufnehmer
100,00
5.6.2
- Probenehmer
150,00
5.7
Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung
5.7.1
- Schiffseichaufnehmer
100,00
5.7.2
- Probeaufnehmer
75,00
5.8
Schlichtung in kaufmännischen Streitigkeiten
100,00 bis 500,00

Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (ab Juli 2024)

6. Allgemeine Verwaltungsgebühren

6.1
Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, Bescheinigungen von Ausbildungszeiten, Unterrichtungsnachweis sowie Ausstellung von Bescheinigungen und/der Beglaubigungen
40,00
6.2
Anmahnung rückständiger Beiträge oder Gebühren (je Mahnung)
18,50
6.3
Einleitung von Zwangsbeitreibungen (Auslagenersatz)
60,00
6.4
Zurückweisung eines Rechtsbehelfs
25,00 bis 300,00
6.5
Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung (Bezüglich der Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird auf die Gebührenregelung der lfd. Ziffer 2.5 der Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung – besonderes Gebührenverzeichnis (BS 2013 – 1 – 27) in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen).
Gebührenkennziffer
Gebührentatbestand
Euro (ab Juli 2024)

8. Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV)

8.1
Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der  Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung
60,00
8.2
Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen
100,00 bis 200,00
8.3
Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger beruflicher Vorkenntnisse
80,00