Dienstleistungen
Gewerbe- und Prüfungsrecht
Bestimmte gewerbliche Tätigkeiten dürfen zum Schutz der Allgemeinheit nur dann ausgeübt werden, wenn hierfür eine Gewerbeerlaubnis, eine Sachkundeprüfung oder Bescheinigung über die Teilnahme an einem IHK-Unterrichtungsverfahren nachgewiesen werden kann. Hier finden Sie nähere Erläuterungen...
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Tobias Mahr