15.05.2024

Zollmaßnahmen gegen Umgehung von Russland-Sanktionen

Die baltischen Staaten, Finnland und Polen versuchen, mit koordinierten Maßnahmen ihrer Zollbehörden die Umgehung von Russland-Sanktionen zu bekämpfen. An der Ausgangszollstelle Koroszczyn (Polen) werden daher bei Warenlieferungen in Richtung Russland oder Belarus zusätzliche Informationen und Dokumente verlangt.
Im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Russland-Sanktionen ist ein regionales Abkommen zwischen den baltischen Staaten, Finnland und Polen entstanden, das zusätzliche Zollmaßnahmen vorsieht, jedoch nicht kommuniziert wurde. Konkret werden von Unternehmen seit Kurzem an der letzten noch offenen Ausgangszollstelle in Koroszczyn (Polen) Zusatzdokumente wie Endverbleibs- oder Herstellererklärungen gefordert, wenn Waren Richtung Osten gehen. Nähere Details finden Sie im angehängten Dokument unter Weitere Informationen. Obwohl im Dokument nur von den baltischen Staaten die Rede ist, sind Finnland und Polen wohl auch beigetreten bzw. wollen beitreten. Polen hat bereits begonnen, die Maßnahmen umzusetzen.
 
Bisher sind die Zusatzerklärungen nur aus Polen bekannt. Sollte eine ähnliche Problematik aus anderen Mitgliedsstaaten bekannt sein, bitten wir um eine kurze Rückmeldung.
 
Am Mittwoch, dem 24.04.2024, fand ein Meeting der Mitgliedstaaten auf EU-Ebene zu dieser Thematik statt. Genauere Details zu dem Meeting sind bisher leider nicht bekannt. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat das Problem an den entsprechenden Stellen mit dem Hinweis adressiert, dass die geforderten Dokumente weder im UZK noch in der EU-Verordnung 833/2014 formuliert sind und daher eine Rechtsgrundlage fehlt.
Das österreichische Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat am 30.04.2024 einen Newsletter zu dem Thema herausgebracht. Diesen finden Sie unter Weitere Informationen.
Quellen: DIHK, österreichisches Bundesministerium für Finanzen