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EG: das ACI-Verfahren - aktuelle Informationen

Seit dem 01.10.2021 ist bei der Wareneinfuhr per Seefracht nach Ägypten ein neues System der ägyptischen Zollverwaltung zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen zu nutzen, das sog. "Advanced Cargo Information (ACI)".
Hier finden Sie alle Informationen bzgl. den neuen vorgeschriebenen Zahlungsbedingungen L/C ab dem 22.02.2022.
Nach Informationen der AHK in Kairo sollten folgende Angaben nur auf die Handelsrechnung notiert werden:
  • ACID: 100270468202109xxxx
  • Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
  • Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
  • Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
  • Foreign Exporter Country: GERMANY
  • Foreign Exporter Country Code: DE
Auf alle andere Dokumente (einschließlich Ursprungszeugnisse) soll ausschließlich die ACID-Nummer notiert werden.
Empfehlung Ihrer IHK: Im UZ kann die ACID-Nummer in Feld 5 oder alternativ auf der UZ-Rückseite notiert und von uns entsprechend bescheinigt werden.

Informationen aus dem AHK-Workshop vom 15. Februar 2022 für die Bescheinigung von UZ und Rechnung

  • Das Ursprungszeugnis kann ab sofort wieder problemlos digital über das eUZweb-Portal eingereicht werden und wird wie üblich von der Ihrer IHK digital mit Faksimilie bescheinigt und inkl. Verifizierungscode auf dem Ausdruck automatisch versehen.
  • Eine Beurkundung mit Nassstempel durch die IHK ist nicht mehr notwendig, da eine anschließende Legalisierung nicht mehr benötigt wird.
  • Die zu dem Vorgang zugehörige Rechnung muss nicht mehr durch die IHK bescheinigt werden und kann direkt von Ihnen weitergeleitet werden.

Nachtrag vom 21. April 2022 zur Testphase Luftfracht

Ab dem 15. Mai 2022 tritt die Testphase für das ACI-Verfahren für Luftfracht in Kraft. Es wird erforderlich sein, so heißt es, dass grundlegende Daten des “Lieferanten, Importeurs und der importierten Waren” vor dem Versand für die Zollrisikobewertung über das Online-Portal deklariert werden.
Bei der Genehmigung der Einfuhr wird eine ACID-Nummer ausgestellt, die auf allen Unterlagen, einschließlich des Bill of Lading und des Spediteurmanifest, erscheinen muss.Die Dokumente zur Sendung sind anschließend inklusiver dieser Angaben über die Plattform Cargo-X dem Kunden zu übermitteln. Ab dem 1. Oktober 2022 ist diese ACID-Referenz obligatorisch. Die Deutsch-Arabische Industrie- und Handelskammer empfiehlt auf ihrer Internetseite, dass alle Parteien (Importeur und Exporteur) mit der Registrierung bei CargoX und Nafeza beginnen, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite der AHK Ägypten.

Nachtrag vom 2. Mai 2022 zu Handelsrechnungen

Die AHK Ägypten hat informiert, dass gemäß Mitteilung des Finanzministers Nr. 430 von 2021 über die Ausführungsverordnung des Zollgesetzes Nr. 207 von 2020 Handelsrechnungen nicht mehr von der zuständigen Industrie- und Handelskammer bescheinigt und auch nicht konsularisch legalisiert werden müssen.
Die Handelsrechnung selbst muss allerdings den detaillierten Anforderungen des Wortlauts von Artikel 232 der Ausführungsverordnung Nr. 207 entsprechen.
Es wird empfohlen, im Zweifel durch eine Rücksprache mit dem Importeur zu klären, ob dennoch eine Bescheinigung mit anschließender Legalisierung im Einzelfall verlangt wird.