09.09.2021
Ägypten: Vorabregistrierung von Einfuhren
Seit dem 01.10.2021 ist bei Wareneinfuhren per Seefracht nach Ägypten ein System der ägpytischen Zollverwaltung zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen zu nutzen. Für Luftfrachtsendungen muss das System bislang noch nicht genutzt werden.
Hintergrundinformationen
Gemäß Beschluss Nr. 38/2021 hat der ägyptische Zoll ein neues System zur Vorabregistrierung von Frachtinformationen namens "Advanced Cargo Information (ACI)" eingeführt. ACI zielt darauf ab, die Verfahren zur zolltechnischen Risikoüberprüfung und Freigabe von Waren bei der Einfuhr zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es trägt darüber hinaus dazu bei, die Angaben von Exporteuren und Importeuren über ein einziges Single-Window-Portal „Nafeza“ (zu Deutsch „Fenster“) zu bündeln und zu verifizieren.
Das System ist seit dem 01.10.2021 für Lieferungen per Seefracht verpflichtend. Die Anwendung des Systems auf Luftfracht wurde angekündigt, aber von der ägyptischen Regierung auf unbestimmte Zeit verschoben.
Ablauf des ACI-Verfahrens
Die deutsche Auslandshandelskammer (AHK) in Ägypten skizziert den Ablauf des ACI-Verfahrens grob wie folgt:
- Der Exporteur registriert sein Unternehmen auf dem Portal CargoX (Registrierungslinks siehe unten). Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden. Seine Exporter ID Number teilt er dem Importeur mit.
- Der Importeur registriert sein Unternehmen parallel im National Single Window System for Foreign Trade ”Nafeza”. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden.
- Der Importeur beantragt außerdem einen persönlichen E-Token.
- Der Importeur beantragt für eine bevorstehende Sendung auf der Nafeza-Seite eine sendungsbezogene Advanced Cargo Information Declaration (ACID) Nummer. Dazu füllt er ein elektronisches Formular aus und signiert dieses mit dem persönlichen E-Token. Das Formular enthält u.a. folgenden Informationen:
- Importeurdetails
- Exporteurdetails
- Produktdetails und Verschiffungsdetails
- Anschließend erhalten der Exporteur und der Importeur die ACID-Nummer per E-Mail vom Nafeza-Dienstleister „MTS“ (Misr Technology Services, untersteht dem ägyptischen Finanzministerium).
- Diese ACID-Nummer muss vom Exporteur dann in alle Dokumente eingetragen und im CargoX-Portal hochgeladen werden. Diese Uploads müssen spätestens 48 Stunden vor Ankunft des Schiffes im Bestimmungshafen in Ägypten abgeschlossen sein.
Exporteure werden aufgefordert, Handelsrechnungen als PDF (Scan) und als maschinenlesbaren, strukturierten Datensatz in das CargoX-Portal hochzuladen. Als strukturierter Datensatz kann bislang eine Rechnung im Excel-Format verwendet werden. Um den Aufwand für Unternehmen zu reduzieren, beabsichtigt CargoX, alternativ auch Schnittstellen für die gebräuchlichsten ERP-Systeme anzubieten. Diese sollen voraussichtlich im ersten Quartal 2022 zur Verfügung stehen.
Während die Schritte 1, 2 und 3 (Registrierung von Exporteur bzw. Importeur und E-Token) nur einmal durchlaufen werden müssen, sind die Schritte 4, 5 und 6 (Vorabregistrierung der Sendung) für jede Sendung neu durchzuführen.
Anforderungen an die Handelsdokumente
Nach Informationen der AHK sollen unbedingt die folgende Angaben nur auf die Handelsrechnung geschrieben werden:
- ACID: 100270468202109xxxx
- Egyptian Importer Tax ID: 10027xxxx
- Foreign Exporter Registration Type: VAT Number
- Foreign Exporter ID: DE25784xxxx
- Foreign Exporter Country: GERMANY
- Foreign Exporter Country Code: DE
Auf alle andere Dokumente (einschließlich Ursprungszeugnisse) soll nur die ACID-Nummer geschrieben werden.
Spediteure müssen benachrichtigt werden, um sicherzustellen, dass die ACID-Nummer wie auch die Identifikationsnummern der Parteien des Konnossements auf allen Versanddokumenten angegeben sind.
→ Wichtig: Wenn die ACID-Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.
Akzeptanz elektronisch ausgestellter Handelsdokumente (z.B. eUZ) / Legalisierung von Handelsdokumenten
Im Zusammenhang mit der Einführung des ACI-Systems kam es zuletzt zu missverständlichen Verlautbarungen durch verschiedene ägyptische Behörden hinsichtlich der Akzeptanz von digital erstellten, mithin nicht handschriftlich unterzeichneten Verschiffungsdokumenten und der Notwendigkeit der Dokumenten-Legalisierung durch die ägyptischen Konsulate in Deutschland (bzw. in anderen Drittländern).
Laut der Deutsch-Arabischen Industrie- und Handelskammer (AHK) in Ägypten ist die Akzeptanz von digital erstellen Verschiffungsdokumenten noch nicht gegeben.
Jedoch ist es nicht mehr generell erforderlich, dass die für die Einfuhrverzollung in Ägypten vorzulegenden Handelsdokumente von der ägyptischen Botschaft / den ägyptischen Generalkonsulaten zuvor legalisiert werden. Im Einzelfall kann der Kunde eine Legalisierung dennoch wünschen. Daher ist eine Rücksprache mit dem Kunden diesbezüglich vor der Erstellung der Handelsdokumente ratsam.
Kosten der ACI-Verfahren
Die Kosten für die Nutzung von CargoX werden in so genannten Units abgerechnet, wobei eine Unit einem US-Dollar entspricht. Die kleinsten verfügbaren Pakete, die Unternehmen über CargoX kaufen können, betragen 400 Units (entspricht 400 US-Dollar). Der Benutzer kann die Anzahl der Einheiten bestimmen, die er kaufen möchte. Die erste Zahlung muss per Überweisung erfolgen. Nach Erstkauf und Verifizierung des Unternehmens ist die Zahlung mit Kreditkarten möglich.
Die Registrierung bei CargoX kostet einmalig 15 Units (= 15 US-Dollar).
Pro ACI-Antrag auf CargoX wird ein Pauschalbetrag von 150 Units sowie 3 Units je hochgeladenem Dokument berechnet, wobei der Gesamtbetrag pro Antrag max. 165 Units (= 165 US-Dollar) beträgt.
Weiterführende Informationen
Bei weiterführenden Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner der AHK, die auf der oben verlinkten Seite genannt sind.
Links zu CargoX
Quelle: DIHK, AHK Ägypten, CargoX