05.09.2024

ATLAS-ZELOS für weitere Unterlagen nutzbar

Der Zoll erweitert die Nutzungsmöglichkeiten seiner Kommunikationsplattform ATLAS-ZELOS. Mit dem ATLAS-Release 10.1.2 können zusätzliche Arten von Unterlagen elektronisch an den Zoll übermittelt werden. Eine Vorlage in Papierform ist dann nicht mehr erforderlich.
ATLAS-ZELOS (Zentraler elektronischer Austausch von Unterlagen und Stellungnahmen) ist seit 2021 in Betrieb und ermöglicht auf elektronischem Weg eine schnellere und einfachere Kommunikation zwischen Unternehmen und dem Zoll. Besonders wichtig ist die Möglichkeit, dass Teilnehmer, die zertifizierte Software nutzen, proaktiv Unterlagen an den Zoll übermitteln können. Dadurch können Abfertigungsprozesse beim Zoll beschleunigt werden.
Mit dem ATLAS-Release 10.1.2 können vier weitere Arten von Unterlagen über ZELOS übertragen werden: A022, Y165, U120, U121 und U122. Dadurch kann die Vorlage in Papierform ersetzt werden.
Weitere Informationen und ein Link zur Liste aller in ZELOS verwendbaren Unterlagenarten finden sich in der ATLAS-Info 0647/24 (pdf).
Quelle: Generalzolldirektion, InformationsTechnikZentrum Bund