Infrastruktur und Digitale Wirtschaft

Sachkunde freiverkäufliche Arzneimittel

Arzneimittel dürfen grundsätzlich nur in Apotheken verkauft werden. Das Arzneimittelgesetz erlaubt jedoch Ausnahmen. Für den Verkauf der sogenannten „freiverkäuflichen Arzneimittel“ ist eine Sachkundeprüfung erforderlich. Diese Prüfung wird von der Industrie- und Handelskammer für die Pfalz oder anderen IHKs abgenommen.

1. Was sind freiverkäufliche Arzneimittel?

Freiverkäufliche Arzneimittel dienen der Behandlung von einfachen Befindlichkeitsstörungen. Sie sind außerhalb von Apotheken in Drogerien, Reformhäusern, Supermärkten, Zoohandlungen und im Lebensmitteleinzelhandel erhältlich. Ihre Wirkungen sind:
  • Heilen
  • Lindern
  • Verhüten und Erkennen von Krankheiten
  • Abwehren und Beseitigen von Krankheitserregern.
Keine Arzneimittel sind diätetische Lebensmittel, Kosmetika und Futtermittel, Nahrungsergänzungsmittel, Medizinprodukte.

2. Wer darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen?

Nur wer Sachkenntnis besitzt, darf freiverkäufliche Arzneimittel verkaufen. Dies können sein
  • der Unternehmer,
  • sein Vertreter,
  • Verkaufspersonal.
Sachkenntnis hat, wer die Sachkenntnisprüfung vor der Industrie- und Handelskammer mit Erfolg besteht.

3. Anerkennung anderer Nachweise

In § 10 der AMSachKV ist geregelt, welche Prüfungszeugnisse über eine abgeleistete berufliche Ausbildung als Sachkenntnisnachweis anerkannt werden.
Zuständig für die Anerkennung sind seit 01.01.2011 die Kreisverwaltungen.

4. Wie läuft die Prüfung ab?

Es handelt sich um eine PC-Prüfung, die 75 Minuten dauert.
Der Aufgabensatz besteht insgesamt aus 65 Aufgaben.
Diese setzen sich wie folgt zusammen: 50 Single-Choice-Aufgaben und jeweils 5 Aufgaben zur Bestimmung:
  • der Pflanzendroge (Name)
  • des medizinisch wirksamen Hauptinhaltsstoffes
  • des Hauptanwendungsgebietes
Die Bestimmung erfolgt anhand von Fotos der Pflanzendrogen. Die Antworten der insgesamt 15 Aufgaben sind in Form von gebundenen Mehrfachwahlaufgaben (1 von 5 Antwortmöglichkeiten) zu geben.
Themengebiete der schriftlichen Prüfung sind:
  • Kenntnisse über die in freiverkäuflichen Arzneimitteln verwendeten Pflanzen und Chemikalien,
  • Begriffsbestimmungen, Darreichungsformen, Beschaffenheit, Zubereitungsformen, Inhaltsstoffe
  • Kenntnisse über die Lagerung und Verfall von freiverkäuflichen Arzneimitteln,
  • Kenntnisse über ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäufliche Arzneimittel,
  • Kenntnisse über den unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln und damit verbundene Gefahren,
  • Arzneimittelrecht, Heilmittelwerbegesetz  - siehe § 4 AMSachKV
Hier finden Sie die Testprüfung.
Die Prüfung ist bestanden, wenn 50 % der erreichbaren Gesamtpunkte erzielt werden.

5. Wie bereiten Sie sich auf die Prüfung vor?

  1. Eine eigenständige Vorbereitung zur Prüfung ist ebenfalls möglich:
    - Geeignete Literatur finden Sie im Buchhandel.
    - Hilfestellung bietet ebenfalls der DIHK-Fragenkatalog zur Sachkenntisprüfung.
      Den Fragenkatalog können Sie zum Preis von 16,80 € im Onlineshop unter
      www.dihk-verlag.de bestellen.
  2. Sie können sich auch in einem Kurs mit anderen Teilnehmern auf die Prüfung vorbereiten. Passende Kurse finden Sie evtl. auch hier.

6. Anmeldung zur Prüfung ...hier!

Nehmen Sie an einem Vorbereitungskurs teil, werden Sie unter Umständen vom Bildungsträger zur Prüfung angemeldet (bitte mit Schulungsträger Rücksprache halten); wenn Sie sich selbstständig vorbereiten, melden Sie sich bitte selbst an.
Sie sind Bildungsträger und wollen Ihren Kurs prüfen lassen, der Termin ist aber ausgebucht? Sprechen Sie uns an, damit wir einen individuellen Prüfungstermin vereinbaren können.

Hier geht es zur Anmeldung.
 

7. Wie hoch sind die Gebühren?

Die entsprechenden Gebühren entnehmen Sie bitte unserem Gebührentarif. Falls Sie einen Vorbereitungslehrgang absolvieren, erfragen Sie bitte beim Anbieter die Kosten.

8. Wo findet die Prüfung statt?

noch offen

9. Die Prüfungstermine

Hier finden Sie die Prüfungstermine.

10. Haben Sie noch Fragen?

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail, wir geben gerne Auskunft!

11. Regelungen für den Internethandel mit Medikamenten

… erhalten Sie hier.