Über uns
Gebührentarif der IHK Pfalz
- 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Vor dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)
- 1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Nach dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)
- 2. Außenwirtschaft
- 3. Verkehr
- 4. Handel und Dienstleistungen
- 5. Vereidigung von Sachverständigen / Schlichtung
- 6. Allgemeine Verwaltungsgebühren
- 8. Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV)
Gebührenkennziffer | Gebührentatbestand | Euro (gültig ab Juli 2024) |
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1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Vor dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse) |
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1.1 | Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse
Für nicht IHK-Pfalz-zugehörige Unternehmen wird die fünffache Gebühr der Ziffern 1.1.1 bis 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben.
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1.1.1 | Eintragung | |
1.1.1.1 | Einreichung Ausbildungsvertrag online | 40,00 |
1.1.1.2 | Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform | 50,00 |
1.1.2 | Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil | 92,00 |
1.1.3 | Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst | 149,00 |
1.1.4 | Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung mehr als einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst | 156,00 |
1.1.5
1.1.5.1
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Abschlussprüfungen in Sonderfällen
Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
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wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 |
1.1.5.2 |
Gemäß § 45 Abs. 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1)
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doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 |
1.1.6 | Abschlussprüfung bei Umschulung | wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 |
1.1.7 | Wiederholung einer Prüfung | wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 abzüglich 15,00 Euro |
1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Nach dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse) |
||
1.1 | Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse |
|
1.1.1 | Eintragung | |
1.1.1.1 | Einreichung Ausbildungsvertrag online | 40,00 |
1.1.1.2 | Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform | 50,00 |
1.1.2 | Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil | 184,00 |
1.1.3 | Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit mindestens einem praktischem Prüfungsanteil oder einem vom Prüfungsausschuss zu genehmigenden betrieblichen Prüfungsinhalt | 312,00 |
1.1.4 | entfallen | |
1.1.5 | Abschlussprüfungen in Sonderfällen | |
1.1.5.1 | Gemäß §45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) | wie Gebühren Ziffer 1.1.1 -1.1.3 |
1.1.5.2 | Gemäß § 45 Abs 2 u. 3 BBiG (außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1) |
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.3 |
1.1.6 | Abschlussprüfung bei Umschulung | wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3 |
1.1.7 | Wiederholung einer Prüfung | wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3 abzüglich 15,00 |
1.1.8 |
Qualifizierungsbausteine
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines in Anlehnung an anerkannte Ausbildungsberufe oder gleichwertiger Berufsausbildung zur Berufsausbildungsvorbereitung gemäß § 51 BBiG und Berufsausbildungs-Bescheinigungsverordnung (BAV-BVO)
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entfällt |
1.1.8.1 | Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der bereits von einer anderen Kammer geprüft wurde | entfällt |
1.1.8.2 | Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der erstmals geprüft wurde | entfällt |
1.2 | Fortbildungsprüfungen |
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1.2.1 | Schriftliche Prüfungen | |
1.2.1.1 | Einfache schriftliche Prüfungsbereiche jeweils (Prüfungsdauer bis 180 Minuten) | 105,00 |
1.2.1.2 | Komplexe schriftliche Prüfungsaufgaben (Situationsaufgaben, Fallstudien) (Prüfungsdauer über 180 Minuten | jeweils 205,00 |
1.2.1.3 | EDV-Prüfungen | entfällt |
1.2.1.4 | Projektarbeit / Hausarbeit | 280,00 |
1.2.2 | Präsentation und / oder situationsbez. Fachgespräch | 280,00 |
1.2.3 | Praktische Prüfungen zuzügl. evtl. Materialkosten | entfällt |
1.2.4 | Ausbildereignungsprüfung (AEVO) komplett | 150,00 |
1.2.4.1 | Schriftlicher Teil | 75,00 |
1.2.4.2 | Praktischer Teil | 75,00 |
1.2.5 | Zusatzqualifikation Englisch | entfällt |
1.2.6 |
Wiederholung von Prüfungen
siehe aufgeführte Prüfungen 1.2.1.1 bis 1.2.5
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1.3 | Sonstige Gebühren in der Aus- und Fortbildung |
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1.3.1 | Verspätete Anmeldung zu Prüfungen | 50,00 |
1.3.2. | Rücktritt von der Prüfung | |
1.3.2.1 | - Verwaltungsgebühr | 50,00 |
1.3.2.2 | - zzgl. evtl. Kosten für bestellte / erstellte Aufgaben | nach Aufwand |
1.3.3 | Wiederholung von Prüfungen | entfällt |
1.3.3.1 | - je Prüfungsteil / Handlungsfeld | entfällt |
1.3.3.2 | - je Prüfungsfach | entfällt |
1.3.3.3 | - Materialkosten | entfällt |
1.3.4 | Ausstellung eines weiteren Zeugnisses in der Ausbildung | 40,00 |
1.3.5 | Widerspruchsverfahren mit ablehnendem Bescheid | 50,00 |
1.3.6 | Anmeldung zu einem weiteren Wahlfach / Wahlqualifikation | 100,00 |
1.3.7 | Säumnisgebühr für verspätete oder nicht eingereichte Unterlagen | 50,00 |
1.3.8 | Prüfung einer Zusatzqualifikation | 150,00 |
Gebührenkennziffer | Gebührentatbestand | Euro (gültig ab Juli 2024) |
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2. Außenwirtschaft |
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2.1 | Carnets |
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2.1.1 (ab Juli 2024) | Ausstellung eines Carnets für IHK-Zugehörige und für Nichtmitglieder sowie die Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets | 95,00 |
2.1.2 | Ausstellung eines Carnets für Nichtmitglieder | entfällt |
2.1.3 | Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets | entfällt |
2.2 | Beglaubigung von Rechnungen und sonstigen Begleitpapieren im Außenwirtschaftsverkehr, Ausstellung von Ursprungszeugnissen (je Satz) | |
2.2.1 | digital | 9,00 |
2.2.2 | Papierform | 13,00 |
2.3 | Ursprungsermittlung gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln | 600,00 bis 2.000,00 |
Gebührenkennziffer | Gebührentatbestand | Euro ab Juli 2024 |
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3. Verkehr |
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3.1 | Fachkundeprüfungen |
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3.1.1 | Güterkraftverkehr | 240,00 |
3.1.2 (ab Juli 2024) | Omnibusverkehr | 240,00 |
3.1.3 | Verkehr mit Taxen und Mietwagen | 210,00 |
3.1.4 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr |
3.2 | Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung |
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3.2.1 | Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit | 300,00 |
3.2.2 | Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung | 40,00 |
3.2.3 | Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung | 40,00 |
3.2.4 | Ausstellung einer Zweitschrift | 20,00 |
3.3 | Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern |
|
3.3.1 | Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen | |
3.3.1.1 | - 1. Kurs | 700,00 |
3.3.1.2 | - je weiterer Kurs | 350,00 |
3.3.2 | Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen | |
3.3.2.1 | - 1. Kurs | 350,00 |
3.3.2.2 | - je weiterer Kurs | 175,00 |
3.3.3 | Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung | 100,00 bis 350,00 |
3.3.4 | Prüfung der Gefahrgutfahrer | 50,00 |
3.3.4.1 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Gebühr |
3.3.4.2 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig | |
3.3.5 | Ersatzausstellung (ADR-Bescheinigung) | 20,00 |
3.4 | Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten | |
3.4.1 | Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen | |
3.4.1.1. (ab Juli 2024) | - 1. Verkehrsträger | 600,00 |
3.4.1.2 (ab Juli 2024) | - je weiterer Verkehrsträger | 350,00 |
3.4.2 | Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen | |
3.4.2.1 (ab Juli 2024) | - 1. Verkehrsträger | 300,00 |
3.4.2.2 (ab Juli 2024) | - je weiterer Verkehrsträger | 175,00 |
3.4.3 | Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung | 70,00 bis 300,00 |
3.4.4 | Prüfung der Gefahrgutbeauftragten | 180,00 |
3.4.4.1 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr |
3.4.4.2 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig. | |
3.4.5 (ab Juli 2024) | Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises | 20,00 |
3.4.5.1 | - Umschreibung eines Schulungsnachweises | entfällt |
3.4.5.2 | - Ersatzausstellung | entfällt |
3.5 | Prüfung von Berufskraftfahrern nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz |
|
3.5.1 | Prüfung Grundqualifikation | |
3.5.1.1 | Theoretische Prüfung | 250,00 |
3.5.1.2 | Theoretische Prüfung Quereinsteiger | entfällt |
3.5.1.3 | Theoretische Prüfung Umsteiger | entfällt |
3.5.1.4 | Praktische Prüfung | 1.300,00 |
3.5.1.5 | Praktische Prüfung Quereinsteiger | entfällt |
3.5.1.6 | Praktische Prüfung Umsteiger | entfällt |
3.5.2 | Prüfung beschleunigte Grundqualifikation | 130,00 |
3.5.2.1 | Theoretische Prüfung | entfällt |
3.5.2.2 | Theoretische Prüfung Quereinsteiger | entfällt |
3.5.2.2 | Theoretische Prüfung Umsteiger | entfällt |
3.5.3 | Ausfertigung einer Zweitschrift | 20,00 |
3.5.4 | Rücktritt, Nichtteilnahme | |
3.5.4.1 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr |
3.5.4.2 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig. | |
3.5.4.2.1 | bis 15 Werktage vor dem Prüfungstermin | entfällt |
3.5.4.2.2 | bis einschl. 8 Werktage vor dem Prüfungstermin | entfällt |
3.5.4.2.3 | bis einschl. 4 Werktage vor dem Prüfungstermin | entfällt |
3.5.4.2.4 | weniger als 4 Werktage vor dem Prüfungstermin oder Nichtantritt zur Prüfung | entfällt |
Gebührenkennziffer | Gebührentatbestand | Euro (ab Juli 2024) |
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4. Handel und Dienstleistungen |
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4.1. | Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz |
100,00 |
4.1.1 | Ausnahmeregelung zur Befreiung vom Gaststättenunterrichtungsverfahren für bestimmte Berufsgruppen nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift | entfällt |
4.1.2 | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr |
4.1.3 | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig. | |
4.2 | Bewachungsgewerbe |
|
4.2.1 | Unterrichtungsverfahren | |
4.2.1.1 | - Unterrichtung 40 Stunden | 465,00 |
4.2.1.2 | - Unterrichtung 80 Stunden | entfällt |
4.2.1.3 | Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 2 BewachV | entfällt |
4.2.1.4 | Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 3 BewachV | entfällt |
4.2.1.5 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Unterrichtungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Unterrichtungsgebühr |
4.2.1.6 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Unterrichtungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig. | |
4.2.1.7 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt während der Unterrichtung beträgt die Gebühr | 50% der Unterrichtungsgebühr |
4.2.2 | Sachkundeprüfungen | |
4.2.2.1 | Sachkundeprüfung gesamt | 210,00 |
4.2.2.2 | Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil | 120,00 |
4.2.2.3 | Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil | 60,00 |
4.2.2.4 | Spezifische Sachkundeprüfung nach § 5e Abs. 2 Satz 3 BewachV gesamt (schriftlich und mündlich) | 170,00 |
4.2.2.5 | Spezifische Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil | 110,00 |
4.2.2.6 | Spezifische Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil | 60,00 |
4.2.2.7 | Wiederholungsprüfung | jeweilige Gebühr nach 4.4.2 |
4.2.3 | Rücktritt, Nichtteilnahme | |
4.2.3.1 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr |
4.2.3.2 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig. | |
4.3 | Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln |
80,00 |
4.3.1 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr |
4.3.2 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig. | |
4.4 | Gebühr über die Fachkundeprüfung nach § 7 des Bundeswaffengesetzes (für die Wiederholung der Prüfung gilt die gleiche Gebühr) | entfällt |
4.5 | Versicherungsvermittler |
|
4.5.1 | Registereintragungen als Versicherungsvermittler oder -berater | |
4.5.1.1 | Ohne Registrierung von EU/EWR Staaten | 55,00 |
4.5.1.2 | Zusätzliche Registrierung von EU/EWR Staaten | pro Staat 38,00 |
4.5.1.3 | Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten inländischen Registerdaten (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörden) | 30,00 |
4.5.1.4 | Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU/EWR-Staaten nach der Erstregistrierung | pro Staat 30,00 |
4.5.2 | Erlaubnisverfahren | |
4.5.2.1 | Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater | 250,00 |
4.5.2.2 | Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz | 50,00 |
4.5.2.3 | Durchführung des Verfahrens auf Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler | 150,00 |
4.5.2.4 | Überprüfung, Änderung oder Ergänzung des Erlaubnisbescheides oder des Erlaubnisbefreiuungsbescheids | 70,00 |
4.5.2.5 | Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen | 50,00 |
4.5.3 | Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister | 15,00 |
4.5.4 | Widerspruch bei ablehnendem Bescheid | 50,00 bis 360,00 |
4.5.5 | Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung | 250,00 |
4.5.6 | Anordnung einer Prüfung nach § 15 Abs. 1 oder 2 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) | 180,00 |
4.5.7 | Sachkundeprüfung | |
4.5.7.1 | - Gesamtprüfung | entfällt |
4.5.7.2 | - Praktische Prüfung (Wiederholung) | entfällt |
4.5.7.3 | - Rücktritt von der Prüfung zuzüglich angefallene Sachkosten | entfällt |
4.5.7.4 | spezifische Sachkundeprüfung im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen | entfällt |
4.6 | Finanzanlagenvermittler |
|
4.6.1 | Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers (§ 34 f Abs. 1 GewO) im Register nach § 11 a GewO | 100,00 |
4.6.2 | Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (außer Löschung), soweit sie dem Eintragungspflichtigen zurechenbar sind (d.h. insbesondere ohne Straßenumbenennungen, Gemeindegebietsneugliederungen) | 60,00 |
4.6.3 | Erfassung inklusive Änderung und Löschung eines Beschäftigten im Register (§ 34 f Abs. 6 GewO) in das Register nach § 11 a GewO; je Meldung | 50,00 |
4.7 | Honorar-Finanzanlagenberater |
|
4.7.1 | Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11 a GewO | 100,00 |
4.7.2 | Änderung von Registerdaten | 60,00 |
4.7.3 | Erfassung inklusive Änderungen und Löschung von Beschäftigten im Register | je Meldung 50,00 |
4.8 | Immobiliardarlehensvermittler (Wohnimmobilienkreditvermittler) | |
4.8.1 | Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11a GewO | 100,00 |
4.8.2 | Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörde) | 60,00 |
4.8.3 | Erfassung inklusive Änderung und Löschung von Beschäftigten im Register | je Meldung 40,00 |
4.8.4 | Erstregistrierung der Tätigkeit in EU- / EWR-Staaten | pro Staat 40,00 |
4.8.5 | Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU- / EWR-Staaten nach der Erstregistrierung | pro Staat 40,00 |
4.9 | Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnspielmöglichkeit |
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4.9.1 | Unterrichtungsverfahren gem. § 33c Abs. 2 Ziffer 2 GewO | 200,00 |
4.9.2 | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr |
4.9.3 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig. | |
4.10 | Zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz IHK | |
4.10.1 | Sachkundeprüfung | |
4.10.1.1 | Sachkundeprüfung gesamt | 320,00 |
4.10.1.2 | Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil | 160,00 |
4.10.1.3 | Wiederholungsprüfung | jeweilige Gebühr nach 4.10.1 |
4.10.1.4 | Rücktritt, Nichtteilnahme | |
4.10.1.4.1 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr | 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr |
4.10.1.4.2 (ab Juli 2024) | Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig. |
Gebührenkennziffer | Gebührentatbestand | Euro (ab Juli 2024) |
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5. Vereidigung von Sachverständigen / Schlichtung |
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5.1 | Anträge zur erstmaligen Bestellung und Vereidigung (Bestellungsgebühr) | 300,00 bis 1.000,00 |
5.2 | Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung (Verlängerungsgebühr) | 200,00 |
5.3 | Anträge auf nachträgliche Erweiterung/Änderung des Sachgebietes (Erweiterungsgebühr) | 150,00 bis 300,00 |
5.4 | Anträge auf Genehmigung einer Zweigniederlassung | 150,00 |
5.5 | Übernahme der Zulassung aus einem anderen Bundesland | 150,00 |
5.6 | Anträge zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von | |
5.6.1 | - Schiffseichaufnehmer | 100,00 |
5.6.2 | - Probenehmer | 150,00 |
5.7 | Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung | |
5.7.1 | - Schiffseichaufnehmer | 100,00 |
5.7.2 | - Probeaufnehmer | 75,00 |
5.8 | Schlichtung in kaufmännischen Streitigkeiten | 100,00 bis 500,00 |
Gebührenkennziffer | Gebührentatbestand | Euro (ab Juli 2024) |
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6. Allgemeine Verwaltungsgebühren |
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6.1 | Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, Bescheinigungen von Ausbildungszeiten, Unterrichtungsnachweis sowie Ausstellung von Bescheinigungen und/der Beglaubigungen | 40,00 |
6.2 | Anmahnung rückständiger Beiträge oder Gebühren (je Mahnung) | 18,50 |
6.3 | Einleitung von Zwangsbeitreibungen (Auslagenersatz) | 60,00 |
6.4 | Zurückweisung eines Rechtsbehelfs | 25,00 bis 300,00 |
6.5 | Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung (Bezüglich der Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird auf die Gebührenregelung der lfd. Ziffer 2.5 der Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung – besonderes Gebührenverzeichnis (BS 2013 – 1 – 27) in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen). |
Gebührenkennziffer | Gebührentatbestand | Euro (ab Juli 2024) |
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8. Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV) |
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8.1 | Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung | 60,00 |
8.2 | Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen | 100,00 bis 200,00 |
8.3 | Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger beruflicher Vorkenntnisse | 80,00 |