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Gebührentarif der IHK Pfalz

Gebührenkennziffer Gebührentatbestand Euro (gültig ab Juli 2024)

1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Vor dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)

1.1

Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse

Für nicht IHK-Pfalz-zugehörige Unternehmen wird die fünffache Gebühr der Ziffern 1.1.1 bis 1.1.4 sowie 1.1.7 erhoben.
1.1.1 Eintragung
1.1.1.1 Einreichung Ausbildungsvertrag online 40,00
1.1.1.2 Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform 50,00
1.1.2 Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil 92,00
1.1.3 Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst 149,00
1.1.4 Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit praktischem Prüfungsanteil deren Prüfungsanforderung mehr als einen praktischen Prüfungsinhalt umfasst 156,00
1.1.5
1.1.5.1
Abschlussprüfungen in Sonderfällen
Gemäß § 45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG)
wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.5.2
Gemäß § 45 Abs. 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1)
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.6 Abschlussprüfung bei Umschulung wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4
1.1.7 Wiederholung einer Prüfung wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.4 abzüglich 15,00 Euro

1. Aus- und Fortbildung, Umschulung (Nach dem 1. April 2023 geschlossene Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse)

1.1

Ausbildungs- und Umschulungsverhältnisse

1.1.1 Eintragung
1.1.1.1 Einreichung Ausbildungsvertrag online 40,00
1.1.1.2 Einreichung Ausbildungsvertrag Papierform 50,00
1.1.2 Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen ohne praktischen Prüfungsanteil 184,00
1.1.3 Betreuung, Zwischenprüfung und/oder Abschlussprüfung bei Ausbildungsberufen mit mindestens einem praktischem Prüfungsanteil oder einem vom Prüfungsausschuss zu genehmigenden betrieblichen Prüfungsinhalt 312,00
1.1.4 entfallen
1.1.5 Abschlussprüfungen in Sonderfällen
1.1.5.1 Gemäß §45 Abs. 1 Berufsbildungsgesetz (BBiG) wie Gebühren Ziffer 1.1.1 -1.1.3
1.1.5.2 Gemäß § 45 Abs 2 u. 3 BBiG
(außer Teilnehmer von Sozialeinrichtungen – diese wie Ziffer 1.1.5.1)
doppelte Gebühr Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
1.1.6 Abschlussprüfung bei Umschulung wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3
1.1.7 Wiederholung einer Prüfung wie Gebühren Ziffer 1.1.1 – 1.1.3 abzüglich 15,00
1.1.8
Qualifizierungsbausteine
Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines in Anlehnung an anerkannte Ausbildungsberufe oder gleichwertiger Berufsausbildung zur Berufsausbildungsvorbereitung gemäß § 51 BBiG und Berufsausbildungs-Bescheinigungsverordnung (BAV-BVO)
entfällt
1.1.8.1 Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der bereits von einer anderen Kammer geprüft wurde entfällt
1.1.8.2 Bescheinigung eines Qualifizierungsbausteines, der erstmals geprüft wurde entfällt
1.2

Fortbildungsprüfungen

1.2.1 Schriftliche Prüfungen
1.2.1.1 Einfache schriftliche Prüfungsbereiche jeweils (Prüfungsdauer bis 180 Minuten) 105,00
1.2.1.2 Komplexe schriftliche Prüfungsaufgaben (Situationsaufgaben, Fallstudien) (Prüfungsdauer über 180 Minuten jeweils 205,00
1.2.1.3 EDV-Prüfungen entfällt
1.2.1.4 Projektarbeit / Hausarbeit 280,00
1.2.2 Präsentation und / oder situationsbez. Fachgespräch 280,00
1.2.3 Praktische Prüfungen zuzügl. evtl. Materialkosten entfällt
1.2.4 Ausbildereignungsprüfung (AEVO) komplett 150,00
1.2.4.1 Schriftlicher Teil 75,00
1.2.4.2 Praktischer Teil 75,00
1.2.5 Zusatzqualifikation Englisch entfällt
1.2.6
Wiederholung von Prüfungen
siehe aufgeführte Prüfungen 1.2.1.1 bis 1.2.5
1.3

Sonstige Gebühren in der Aus- und Fortbildung

1.3.1 Verspätete Anmeldung zu Prüfungen 50,00
1.3.2. Rücktritt von der Prüfung
1.3.2.1 - Verwaltungsgebühr 50,00
1.3.2.2 - zzgl. evtl. Kosten für bestellte / erstellte Aufgaben nach Aufwand
1.3.3 Wiederholung von Prüfungen entfällt
1.3.3.1 - je Prüfungsteil / Handlungsfeld entfällt
1.3.3.2 - je Prüfungsfach entfällt
1.3.3.3 - Materialkosten entfällt
1.3.4 Ausstellung eines weiteren Zeugnisses in der Ausbildung 40,00
1.3.5 Widerspruchsverfahren mit ablehnendem Bescheid 50,00
1.3.6 Anmeldung zu einem weiteren Wahlfach / Wahlqualifikation 100,00
1.3.7 Säumnisgebühr für verspätete oder nicht eingereichte Unterlagen 50,00
1.3.8 Prüfung einer Zusatzqualifikation 150,00

Gebührenkennziffer Gebührentatbestand Euro (gültig ab Juli 2024)

2. Außenwirtschaft

2.1

Carnets

2.1.1 (ab Juli 2024) Ausstellung eines Carnets für IHK-Zugehörige und für Nichtmitglieder sowie die Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets 95,00
2.1.2 Ausstellung eines Carnets für Nichtmitglieder entfällt
2.1.3 Bearbeitung eines nicht ordnungsgemäß erledigten Carnets entfällt
2.2 Beglaubigung von Rechnungen und sonstigen Begleitpapieren im Außenwirtschaftsverkehr, Ausstellung von Ursprungszeugnissen (je Satz)
2.2.1 digital 9,00
2.2.2 Papierform 13,00
2.3 Ursprungsermittlung gemäß den im Bestimmungsland oder -gebiet geltenden Ursprungsregeln 600,00 bis 2.000,00

Gebührenkennziffer Gebührentatbestand Euro ab Juli 2024

3. Verkehr

3.1

Fachkundeprüfungen

3.1.1 Güterkraftverkehr 240,00
3.1.2 (ab Juli 2024) Omnibusverkehr 240,00
3.1.3 Verkehr mit Taxen und Mietwagen 210,00
3.1.4 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.2

Anträge auf Ausstellung einer Fachkundebescheinigung

3.2.1 Entscheidung über den Antrag auf Anerkennung der Fachkunde aufgrund leitender Tätigkeit 300,00
3.2.2 Ausstellung einer Fachkundebescheinigung aufgrund gleichwertiger Abschlussprüfung 40,00
3.2.3 Umschreibung einer beschränkten Fachkundebescheinigung 40,00
3.2.4 Ausstellung einer Zweitschrift 20,00
3.3

Schulung und Prüfung von Gefahrgutfahrern

3.3.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.3.1.1 - 1. Kurs 700,00
3.3.1.2 - je weiterer Kurs 350,00
3.3.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.3.2.1 - 1. Kurs 350,00
3.3.2.2 - je weiterer Kurs 175,00
3.3.3 Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung 100,00 bis 350,00
3.3.4 Prüfung der Gefahrgutfahrer 50,00
3.3.4.1 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Gebühr
3.3.4.2 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig
3.3.5 Ersatzausstellung (ADR-Bescheinigung) 20,00
3.4 Schulung und Prüfung von Gefahrgutbeauftragten
3.4.1 Bearbeitung von Anträgen auf Anerkennung von Schulungen
3.4.1.1. (ab Juli 2024) - 1. Verkehrsträger 600,00
3.4.1.2 (ab Juli 2024) - je weiterer Verkehrsträger 350,00
3.4.2 Bearbeitung von Anträgen auf Wiedererteilung der Anerkennung zur Durchführung von Schulungen
3.4.2.1 (ab Juli 2024) - 1. Verkehrsträger 300,00
3.4.2.2 (ab Juli 2024) - je weiterer Verkehrsträger 175,00
3.4.3 Bearbeitung von Anträgen auf Modifikation der Anerkennung 70,00 bis 300,00
3.4.4 Prüfung der Gefahrgutbeauftragten 180,00
3.4.4.1 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.4.4.2 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
3.4.5 (ab Juli 2024) Ersatzausstellung eines Schulungsnachweises 20,00
3.4.5.1 - Umschreibung eines Schulungsnachweises entfällt
3.4.5.2 - Ersatzausstellung entfällt
3.5

Prüfung von Berufskraftfahrern nach Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz

3.5.1 Prüfung Grundqualifikation
3.5.1.1 Theoretische Prüfung 250,00
3.5.1.2 Theoretische Prüfung Quereinsteiger entfällt
3.5.1.3 Theoretische Prüfung Umsteiger entfällt
3.5.1.4 Praktische Prüfung 1.300,00
3.5.1.5 Praktische Prüfung Quereinsteiger entfällt
3.5.1.6 Praktische Prüfung Umsteiger entfällt
3.5.2 Prüfung beschleunigte Grundqualifikation 130,00
3.5.2.1 Theoretische Prüfung entfällt
3.5.2.2 Theoretische Prüfung Quereinsteiger entfällt
3.5.2.2 Theoretische Prüfung Umsteiger entfällt
3.5.3 Ausfertigung einer Zweitschrift 20,00
3.5.4 Rücktritt, Nichtteilnahme
3.5.4.1 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
3.5.4.2 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
3.5.4.2.1 bis 15 Werktage vor dem Prüfungstermin entfällt
3.5.4.2.2 bis einschl. 8 Werktage vor dem Prüfungstermin entfällt
3.5.4.2.3 bis einschl. 4 Werktage vor dem Prüfungstermin entfällt
3.5.4.2.4 weniger als 4 Werktage vor dem Prüfungstermin oder Nichtantritt zur Prüfung entfällt

Gebührenkennziffer Gebührentatbestand Euro (ab Juli 2024)

4. Handel und Dienstleistungen

4.1.

Unterrichtungsverfahren nach dem Gaststättengesetz

100,00
4.1.1 Ausnahmeregelung zur Befreiung vom Gaststättenunterrichtungsverfahren für bestimmte Berufsgruppen nach Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift entfällt
4.1.2 Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.1.3 Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.2

Bewachungsgewerbe

4.2.1 Unterrichtungsverfahren
4.2.1.1 - Unterrichtung 40 Stunden 465,00
4.2.1.2 - Unterrichtung 80 Stunden entfällt
4.2.1.3 Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 2 BewachV entfällt
4.2.1.4 Ergänzende Unterrichtung nach § 5e Abs. 3 BewachV entfällt
4.2.1.5 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Unterrichtungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Unterrichtungsgebühr
4.2.1.6 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Unterrichtungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.2.1.7 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt während der Unterrichtung beträgt die Gebühr 50% der Unterrichtungsgebühr
4.2.2 Sachkundeprüfungen
4.2.2.1 Sachkundeprüfung gesamt 210,00
4.2.2.2 Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil 120,00
4.2.2.3 Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil 60,00
4.2.2.4 Spezifische Sachkundeprüfung nach § 5e Abs. 2 Satz 3 BewachV gesamt (schriftlich und mündlich) 170,00
4.2.2.5 Spezifische Sachkundeprüfung nur schriftlicher Teil 110,00
4.2.2.6 Spezifische Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil 60,00
4.2.2.7 Wiederholungsprüfung jeweilige Gebühr nach 4.4.2
4.2.3 Rücktritt, Nichtteilnahme
4.2.3.1 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.2.3.2 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
4.3

Prüfung über die Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln

80,00
4.3.1 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.3.2 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.
4.4 Gebühr über die Fachkundeprüfung nach § 7 des Bundeswaffengesetzes (für die Wiederholung der Prüfung gilt die gleiche Gebühr) entfällt
4.5

Versicherungsvermittler

4.5.1 Registereintragungen als Versicherungsvermittler oder -berater
4.5.1.1 Ohne Registrierung von EU/EWR Staaten 55,00
4.5.1.2 Zusätzliche Registrierung von EU/EWR Staaten pro Staat 38,00
4.5.1.3 Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten inländischen Registerdaten (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörden) 30,00
4.5.1.4 Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU/EWR-Staaten nach der Erstregistrierung pro Staat 30,00
4.5.2 Erlaubnisverfahren
4.5.2.1 Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater 250,00
4.5.2.2 Durchführung des Erlaubnisverfahrens für Versicherungsberater unter Vorlage der bisherigen Erlaubnis nach dem Rechtsberatungsgesetz 50,00
4.5.2.3 Durchführung des Verfahrens auf Erlaubnisbefreiung für produktakzessorische Versicherungsvermittler 150,00
4.5.2.4 Überprüfung, Änderung oder Ergänzung des Erlaubnisbescheides oder des Erlaubnisbefreiuungsbescheids 70,00
4.5.2.5 Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen 50,00
4.5.3 Schriftliche Auskunft aus dem Vermittlerregister 15,00
4.5.4 Widerspruch bei ablehnendem Bescheid 50,00 bis 360,00
4.5.5 Rücknahme oder Widerruf einer Erlaubnis oder Erlaubnisbefreiung 250,00
4.5.6 Anordnung einer Prüfung nach § 15 Abs. 1 oder 2 Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) 180,00
4.5.7 Sachkundeprüfung
4.5.7.1 - Gesamtprüfung entfällt
4.5.7.2 - Praktische Prüfung (Wiederholung) entfällt
4.5.7.3 - Rücktritt von der Prüfung zuzüglich angefallene Sachkosten entfällt
4.5.7.4 spezifische Sachkundeprüfung im Rahmen der Feststellung der Gleichwertigkeit von ausländischen Befähigungs- und Ausbildungsnachweisen entfällt
4.6

Finanzanlagenvermittler

4.6.1 Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers (§ 34 f Abs. 1 GewO) im Register nach § 11 a GewO 100,00
4.6.2 Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (außer Löschung), soweit sie dem Eintragungspflichtigen zurechenbar sind (d.h. insbesondere ohne Straßenumbenennungen, Gemeindegebietsneugliederungen) 60,00
4.6.3 Erfassung inklusive Änderung und Löschung eines Beschäftigten im Register (§ 34 f Abs. 6 GewO) in das Register nach § 11 a GewO; je Meldung 50,00
4.7

Honorar-Finanzanlagenberater

4.7.1 Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11 a GewO 100,00
4.7.2 Änderung von Registerdaten 60,00
4.7.3 Erfassung inklusive Änderungen und Löschung von Beschäftigten im Register je Meldung 50,00
4.8 Immobiliardarlehensvermittler (Wohnimmobilienkreditvermittler)
4.8.1 Aufnahme inklusive Löschung eines Erlaubnisinhabers im Register nach § 11a GewO 100,00
4.8.2 Änderung von Registerdaten des Erlaubnisinhabers (ausgenommen Betriebssitzverlegungen ohne Änderung der Registerbehörde) 60,00
4.8.3 Erfassung inklusive Änderung und Löschung von Beschäftigten im Register je Meldung 40,00
4.8.4 Erstregistrierung der Tätigkeit in EU- / EWR-Staaten pro Staat 40,00
4.8.5 Änderung und Löschung von im Vermittlerregister gespeicherten ausländischen Registerdaten und Aufnahme von Tätigkeiten in weiteren EU- / EWR-Staaten nach der Erstregistrierung pro Staat 40,00
4.9

Aufsteller von Spielgeräten mit Gewinnspielmöglichkeit

4.9.1 Unterrichtungsverfahren gem. § 33c Abs. 2 Ziffer 2 GewO 200,00
4.9.2 Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Schulungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.9.3 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Schulungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Unterrichtungsgebühr fällig.
4.10 Zertifizierter Verwalter nach dem Wohnungseigentumsgesetz IHK
4.10.1 Sachkundeprüfung
4.10.1.1 Sachkundeprüfung gesamt 320,00
4.10.1.2 Sachkundeprüfung nur mündlicher Teil 160,00
4.10.1.3 Wiederholungsprüfung jeweilige Gebühr nach 4.10.1
4.10.1.4 Rücktritt, Nichtteilnahme
4.10.1.4.1 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt nach der Anmeldung bis zu 6 Werktage vor dem Prüfungstermin beträgt die Gebühr 40% der jeweiligen Prüfungsgebühr
4.10.1.4.2 (ab Juli 2024) Bei Rücktritt innerhalb von 5 Werktagen vor dem Prüfungstermin ohne triftigen Grund wird die volle Prüfungsgebühr fällig.

Gebührenkennziffer Gebührentatbestand Euro (ab Juli 2024)

5. Vereidigung von Sachverständigen / Schlichtung

5.1 Anträge zur erstmaligen Bestellung und Vereidigung (Bestellungsgebühr) 300,00 bis 1.000,00
5.2 Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung (Verlängerungsgebühr) 200,00
5.3 Anträge auf nachträgliche Erweiterung/Änderung des Sachgebietes (Erweiterungsgebühr) 150,00 bis 300,00
5.4 Anträge auf Genehmigung einer Zweigniederlassung 150,00
5.5 Übernahme der Zulassung aus einem anderen Bundesland 150,00
5.6 Anträge zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von
5.6.1 - Schiffseichaufnehmer 100,00
5.6.2 - Probenehmer 150,00
5.7 Anträge auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung
5.7.1 - Schiffseichaufnehmer 100,00
5.7.2 - Probeaufnehmer 75,00
5.8 Schlichtung in kaufmännischen Streitigkeiten 100,00 bis 500,00

Gebührenkennziffer Gebührentatbestand Euro (ab Juli 2024)

6. Allgemeine Verwaltungsgebühren

6.1 Ausstellung einer Zweitschrift eines Prüfungszeugnisses, Bescheinigungen von Ausbildungszeiten, Unterrichtungsnachweis sowie Ausstellung von Bescheinigungen und/der Beglaubigungen 40,00
6.2 Anmahnung rückständiger Beiträge oder Gebühren (je Mahnung) 18,50
6.3 Einleitung von Zwangsbeitreibungen (Auslagenersatz) 60,00
6.4 Zurückweisung eines Rechtsbehelfs 25,00 bis 300,00
6.5 Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung (Bezüglich der Empfangsbescheinigung nach § 15 Abs. 1 der Gewerbeordnung wird auf die Gebührenregelung der lfd. Ziffer 2.5 der Landesverordnung über die Gebühren der Wirtschaftsverwaltung – besonderes Gebührenverzeichnis (BS 2013 – 1 – 27) in der jeweils geltenden Fassung hingewiesen).
Gebührenkennziffer Gebührentatbestand Euro (ab Juli 2024)

8. Sachkundebescheinigungen nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaV)

8.1 Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einer erfolgreich abgelegten IHK- oder HWK-Abschluss- oder Weiterbildungsprüfung 60,00
8.2 Entscheidung über die Erteilung einer Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund mehrerer Teilprüfungen 100,00 bis 200,00
8.3 Entscheidung über die Erteilung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung nach der Chemikalien-Klimaschutzverordnung aufgrund einschlägiger beruflicher Vorkenntnisse 80,00