Im Fokus

Gegen Lücken und Leerstand

Hervorgerufen durch das stadtentwicklungspolitische Leitbild „Wohnraumschaffende Innenentwicklung hat Priorität vor Außenentwicklung“, heißt das Motto: Was im Siedlungs-/Innenbereich (wieder) entstehen kann, muss nicht am Ortsrand durch zusätzlichen Flächenverbrauch neu ausgewiesen und deren Erschließung finanziert werden.
Innenentwicklung ist eine herausfordernde Aufgabe und ein stetiger Prozess, der von
den beteiligten Akteuren Stadt, Eigentümer*innen sowie Bauinteressenten u. a. durch ihre dauerhafte, engagierte Interaktion geprägt ist. Darüber hinaus ist eine Bewusstseinsänderung von Öffentlichkeit und Grundstückseigentümern/Eigentümerinnen zur Problematik des zu begrenzenden Flächenverbrauchs und Unterstützung beim Austausch von Informationen über die existenten Immobilienstandorte erforderlich.
Es sind ganz besonders die Eigentümer*innen von Grundstücken und Immobilien im Siedlungsbereich resp. Innenentwicklungsbereich anzusprechen, die derzeit leer stehen bzw. untergenutzt sind resp. brachliegen. Es dürfen sich darüber hinaus Architekten und Planer, Bauunternehmen sowie die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft angesprochen fühlen. 
Durch eine kostenlose und objektive fachliche Beratung können auch optimale Chancen für Immobilien aufgezeigt werden, bis hin zu Infos über Fördermöglichkeiten oder Unterstützung bei der Planung. Die (Re-)Aktivierung dieser ungenutzten Flächenressourcen stellt die nachhaltigste Form der Schaffung neuen Wohnraums und ggf. auch Flächen für Geschäfte, Handel und Gewerbe dar. Ganz wichtig ist dabei, dass wirklich alle Beteiligten davon profitieren und dabei einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung leisten.
Vielschichtige Aufgaben
Die Aufgaben und Wirkungen des kommunalen Flächenmanagers für Wohnzwecke und Wirtschaftsförderung der Stadt Giengen bestanden seit Anfang 2021 und bestehen weiterhin im Wesentlichen aus den nachfolgenden Arbeitsgebieten:
  • Überprüfung/Pflege des bestehenden Baulückenkatasters und Aufbau eines Leerstands- und Leerstandrisikokatasters mit Schwachstellenanalyse
  • Erarbeitung einer standortbezogenen Strategie und deren Handlungsräume mit Blick auf Nachverdichtung, Nachnutzung von Brachen und Neubelegung von Leerstandflächen (v. a. auch durch Verkaufsvermittlung von Privat zu Privat)
  • Identifizierung geeigneter Flächen für:
  • Baulückenschließung
  • Umnutzung nicht vermittelbarer gewerblicher/ landwirtschaftlicher Bauflächen und
  • substanz zu Wohnzwecken (Innenentwicklung)
  • Bestimmung und Mitwirkung an strategisch orientierter Aktivierung von Neubauflächen im Innenbereich auch im Wege des gezielten städtischen Zwischenerwerbs, durch Nutzung von Vorkaufsrechten und ggf. Einsatz der Instrumente der Bodenordnung
  • Zielgruppenorientierte Beratung und Öffentlichkeitsarbeit (Fachöffentlichkeit)
  • Beratung, Aktivierung, Moderation und Beteiligung von Eigentümern/Eigentümerinnen und Öffentlichkeitsarbeit, ggf. Bauherrenberatung
  • Fachinformationen und Fachveranstaltungen für große und kleine Bauherren, Architekten, Bauunternehmen, Makler, Finanzinstitute.
Weiterführung des aktiven Kommunalen Flächenressourcenmanagements
Das Ergebnis der Erfassung und die bisherigen sehr umfangreich realisierten Aktivierungs- und Reaktivierungsmaßnahmen und -instrumente sowie die zahlreich gegebenen aussichtsreichen Anbahnungen bei den vorhandenen potenziellen Wohn- und verbundenen Geschäftsgrundstücken in den jeweiligen Siedlungsbereichen der Stadt (Kernstadt und Teilorte) kann sich sehen lassen.
Dabei hat sich erwiesen, dass Erwerb bzw. Vermittlung von Wohnungsobjekten und -vorhaben sowie von Handels- und Gewerbeimmobilien der Innenentwicklung den Planungs- und Abstimmungsaufwand erheblich erhöhen. Neben diesem zusätzlichen Arbeitsaufwand ist eine spezifizierte Arbeitsweise mit Blick auf die Kooperation mit Grundstückseigentümern und Investoren, auf den Umgang mit Lokalpresse und Bürgerschaft sowie auf die Koordination des Verwaltungshandelns und der Entscheidungsabläufe erforderlich. Die zunächst befristete Stelle ist seit dem 1.02.2023 als unbefristete Stelle weitergeführt.